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Silikonbrustimplantate ein Skandal zieht seine Kreise
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Dr. Constanze Püschel und Dr. Christian Reuther, Berlin
Der Hörgeräteakustiker als Anwender des CI vor dem Hintergrund der Regelungen in der MPBetreibV
Das Cochlea-Implantat (CI) ermöglicht bei Taubheit aufgrund eines stark beeinträchtigten Innenohres mithilfe elektrischer Reizung des noch funktionsfähigen Hörnerves auditive Sensationen, also Hörempfindungen und Sprachverstehen. Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, inwieweit die Medizinprodukte-Betreiberverordnung auf Leistungen anzuwenden ist, die Hörgeräteakustiker bei Anpassungen eines Cochlea-Implantats erbringen.
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Dr. Pascal Hofer, Mannheim
Gewinnspiele und Preisausschreiben - Rechtliche Stolpersteine auf dem Weg zum Kunden
Die Werbeform der Gewinnspiele und Preisausschreiben erhielt durch die Entscheidung „Plus Warenhandelsgesellschaft“ des EuGH vom Januar 2010 neuen Auftrieb. Der EuGH entschied, dass das in § 4 Nr. 6 UWG vorgesehene per-se-Kopplungsverbot europarechtswidrig ist und liberalisierte damit das deutsche Lauterkeitsrecht weiter: Der Beitrag gibt einen Überblick über rechtliche Grenzen, die Medizinprodukteunternehmen dennoch weiter beachten müssen.
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Morten Merx, München
Die Konformitätsbewertung der Herstellerinformationen von In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung
Die One Touch Ultra-Entscheidung des BGH vom 12. Mai 20101 hat viele Fragen aufgeworfen. Diese betreffen nur vordergründig den Parallelhandel mit In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung. Tatsächlich geht es um die Frage, ob einzelne Sprachfassungen der Gebrauchsanweisung und Etikettierung vorab von einer Benannten Stelle überprüft werden müssen. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Urteil auseinander.
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Nils Hußmann und Dr. Moritz Dietel, Hamburg
In-vitro-Diagnostika: Der Rechtsrahmen für klinische Studien
Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten, die in Bezug auf die Anmelde- und Genehmigungspflicht für Leistungsbewertungsprüfungen von In-vitro-Diagnostika gelten.
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Dr. Christoph Göttschkes, Essen
Teilbeitritt zu Hilfsmittelversorgungsverträgen Zur Reichweite des Beitrittsrechts aus § 127 Abs. 2 a SGB V
Nach dem Paradigmenwechsel im System der Hilfsmittelversorgung des SGB V, welcher durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vollzogen wurde, sind die Leistungserbringer auf den Abschluss von Versorgungsverträgen mit Krankenkassen angewiesen, um Hilfsmittel an Versicherte zu deren Lasten abgeben zu können. Nach § 127 SGB V können sowohl Einzelvereinbarungen über die Versorgung bestimmter Versicherter als auch Rahmenverträge geschlossen werden. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit auch Teilbeitritte zu Versorgungsverträgen möglich sind.
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Dr. Jörg Windmann, Hannover
Elektrisch Rauchen - Eine Welt ohne Regelungen?
Die Vollzugsbehörden für das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht stehen seit einiger Zeit unter starkem öffentlichen Druck. E-Zigaretten sollen, als Produkte mit erheblich geminderten Risiken gegenüber herkömmlichen Zigaretten, ohne weitere Beschränkungen in den Verkehr gebracht werden können, so die Einführer und Händler von E-Zigaretten. Aber sind die teilweise verwendeten Nikotinlösungen als Arzneimittel anzusehen? Und wie ist der apparative Teil der E-Zigarette zu klassifizieren? Der Beitrag setzt sich mit den geltenden rechtlichen Anforderungen auseinander und nimmt eine Einordnung der Produkte vor.
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Das unbekannte Wesen: Datenschutz im Medizinproduktebereich
Mit der Funktionsweise von Datenschutz und Datensicherheit sowie Schwachstellen in Verbindung mit Medizinprodukten befassten sich die Experten der MedInform-Konferenz „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitsmarkt“ am 13. März 2012 in Bonn.
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Branchenverbände der Medizinprodukteindustrie - Sichere Medizinprodukte besser Überwachen
Im Zusammenhang mit Brustimplantaten des französischen Herstellers PIP (Poly Implant Prothèse) ist Kritik an der Sicherheit von Medizinprodukten aufgekommen. Die Sicherheit der in Deutschland verwendeten Medizinprodukte ist nach Ansicht der Branchenverbände der Medizinprodukteindustrie durch eine Reihe aufeinander abgestimmter Verordnungen und Gesetzen gegeben. Die Verbände appellieren an eine konsequente Anwendung des geltenden Rechts.
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Informationen zur Normung
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Neue Normen und Normentwürfe
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Rechtsprechung
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Landessozialgericht Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2012 L 9 KR 389/11 B ER Thema: Hilfsmittelvertrag (§ 127 SGB V); Erklärung des (Teil-)Beitritts durch einen Leistungserbringer
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Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Februar 2012 L 5 R 286/11 Thema: Abgrenzung des Umfangs der Leistungspflicht der Renten- und der Krankenversicherung bei einer Hilfsmittelversorgung (hier: Hörgerät); Hörgeräteakustiker als Erfüllungsgehilfe der Krankenkasse
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VG Köln, Urteil vom 14. Februar 2012 7 K 5340/10 Thema und Ergebnis: Zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten bei einem Blutgerinnungspräparat (Ergebnis der Abgrenzung hier: Arzneimittel).
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Kurz notiert
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Brustimplantate: EU-Kommission schlägt Sofortmaßnahmen vor
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EU-Innovationsranking: Deutschland unter den Spitzenreitern
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in Viertel aller Todesfälle durch Krebs
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„Health made in Germany“ ist Drehscheibe für Marktchancen
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EU-Vergaberecht soll transparenter werden
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Rheinland-Pfalz und Dubai kooperieren
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DAHTA übernimmt INAHTA-Sekretariat
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gematik: Elmer neuer Hauptgeschäftsführer
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Dr. Klaus Theo Schröder verstorben
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Kiefer übernimmt DAPI-Vorsitz
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May bleibt SPECTARISVorsitzender
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Aus den Verbänden
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Verbände informieren über Meldeverfahren und Meldepflichten
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Individuellere Behandlung auch in der Medizintechnik
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Augenoptische Industrie blickt auf ein durchschnittliches Jahr 2011
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Zu wenig Weiterbildung in Unternehmen
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VDE: Innovationshürden in der Medizintechnik beseitigen
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3. Innovationsdialog: Technologiefelder und Dienstleistungsinnovationen mit Zukunft
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Mehr Spenderherzen durch Organ Care System
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Offizielle Bekanntmachungen
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G-BA: Änderungen der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie
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BfArM: TiBREEZE Brustimplantate ebenfalls betroffen
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Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB XI
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Empfehlung der FDA zu Massagegeräten „ShoulderFlex“ von King International
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GKV-Spitzenverband setzt neue Festbeträge für Hilfsmittel fest
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Erich Kästner: Zwischen hier und dort. Reisen mit Erich Kästner
Kullmann/Pfister: Produzentenhaftung
Europäisches Arzneibuch 7. Ausgabe, 1. Nachtrag
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146
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| MPJ 01/12 |
Seiten 1 80
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S.
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| Editorial |
Ein modernes Europa
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| Aufsätze |
Susanna Dienemann, London und Dr. Cord Willhöft, München
Medizinprodukte: Werbung im Internet unter besonderer Berücksichtigung sozialer Medien
Eine gesetzliche Definition für den Begriff „soziale Medien“ existiert bislang nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff indes als Oberbegriff für Plattformen im Internet gebraucht, welche ihren Nutzern ermöglichen selbstgenerierte Inhalte miteinander auszutauschen. Hierunter fallen soziale Netzwerke wie Facebook und Xing, ebenso wie Blogs und Microblogs (z. B. Twitter), aber auch Video-Plattformen wie Youtube und Plattformen wie Wikipedia. Der Beitrag beleuchtet die Frage, inwieweit Medizinproduktehersteller ihre Marketingstrategie auf die zunehmende Bedeutung von sozialen Medien im Internet ausrichten sollen und dies insbesondere aus rechtlicher Sicht auch dürfen.
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Dr. Sibylle Scholtz, Dr. Stefan Menzl, Ettlingen
Produktinformationen: Von „E“ bis „A“ die alternative Seite der Kennzeichnung
Die Welt verändert sich, insbesondere im Telekommunikationsbereich. Mobiltelefone und mobiler Internetzugang sind für die meisten von uns heute so alltäglich wie Zähneputzen und Duschen. Relevante Informationen zu fast allen Themen sind jederzeit auf „Klick“ abrufbar. Aber die Produktinformationen und Gebrauchsanweisungen für die meisten Medizinprodukte müssen noch immer in gedruckter Papierform abgeliefert werden. Aus heutiger Sicht ist das ein ziemlich anachronistischer Informationsweg. Werden wir es ewig mit Tonnen von gedruckten Gebrauchsinformationen in Dutzenden von Sprachen auf kostbarem Papier zu tun haben? Oder wird es schon bald eine Alternative geben? Ein Beitrag zu möglichen alternativen Kennzeichnungen von Medizinprodukten.
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Dr. Roland Flasbarth, Essen
Vertrieb von Verbrauchsprodukten im Lichte von § 7 HWG und § 128 SGB V
Der Markt der medizinischen Verbrauchsartikel ist durch eine hohe Zersplitterung des Hersteller- und Lieferantensektors gekennzeichnet. Auf Grund bestimmter Mechanismen entwickelt sich das Einkaufsverhalten in diesem Sektor weder über die Qualität der Produkte noch über deren Preis. Zahlreiche Hersteller und Lieferanten haben sich deshalb Methoden zugewandt, die den Besteller an den erzielten Erlösen zumindest mittelbar beteiligen sollen. Solche Serviceführerschaft kann rechtliche Grenzen überschreiten, die im Beitrag dargestellt werden sollen.
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Rafael J. de la Roza, Aschaffenburg
Die Richtlinie 2011/65/EU: Neue Anforderungen an elektromedizinische Geräte und die Konsequenzen für Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte und Vertreiber
Für elektromedizinische Geräte gelten in Zukunft erweiterte Vorschriften zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung dieser Produkte. Dies sieht die so genannte RoHS-II-Richtlinie vor, die mit Wirkung zum 03.01.2013 die Vorgängerdirektive 2002/95/EG ersetzt, aus deren Geltungsbereich Medizinprodukte noch ausgenommen waren. Auf die Hersteller von elektromedizinischen Geräten nach der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG und der IVD-Richtlinie 98/79/EG kommen damit ab dem 22.07.2014 (Medizinprodukte) bzw. dem 22.07.2016 (IVD) zusätzliche Verpflichtungen zu, während Aktive Implantate (Richtlinie 90/385/EWG5) vom Anwendungsbereich von RoHS II ausgenommen sind. Der Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und erläutert die Konsequenzen für Medizingerätehersteller, aber auch für Importeure, Bevollmächtigte und den Handel.
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Beiträge
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Sylvia Marzotko, Solingen
Informieren statt ignorieren Marktforschung für Medizinprodukte
Marktforschung hat sich bereits in vielen Bereichen der Gesundheitsbranche etabliert. Für die Pharmaindustrie sind beispielsweise Marktforschungstools wie Konzepttests, Messe-Screenings oder Day-After- und Field-Visit-Studien eine Selbstverständlichkeit. Doch wie sieht es in der Medizinprodukte-Branche aus? Ist Marktforschung für Medizinprodukte überflüssig oder längst überfällig?
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Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim
Parallelimport von Medizinprodukten: Gebrauchsanweisung als Stein des Anstoßes
Beim Parallelimport von Medizinprodukten wird manchmal die Auffassung vertreten, dass unter Umständen ein neues Konformitätsbewertungsverfahren notwendig wird, um das Produkt weiterhin mit einer CE-Kennzeichnung auch in Deutschland in den Verkehr bringen zu dürfen. Der Hersteller des Produktes mag sich in Sicherheit wiegen, wenn er Gerichtsentscheidungen heranzieht, die seine Zielsetzung stützen. Das geht jedoch nur gut, wenn diese Gerichtsentscheidung auch „wasserdicht“ ist, soll heißen: wenn auch vollständig und logisch das deutsche Recht und wie bei dem deutschen Medizinprodukterecht auch das einschlägige europäische Recht angemessen berücksichtigt und ausgelegt wird. Der Beitrag beschreibt dies am Beispiel des Urteils des LG Frankfurt/Main zu den Blutzuckertests „Accu-Check Aviva“ und Accu-Check Compakt“.
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Berichte
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Bericht zum Empfang aus Anlass des 10. Jahrestages der European Association of Notified Bodies für Medizinprodukte im Oktober 2011
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Das Prüflabor der Benannten Stelle BSI-Eurocat erfüllt mit seiner Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH nun auch die Anforderungen der International Laboratory Accreditation ILAC.
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Medizinprodukterecht Gestern heute morgen
Ein Beispiel für Förderung von Kooperation der Medizinprodukteindustrie mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden gab der Bundesverband Medizintechnologie e.V. im November 2011 zum 17. Mal mit seiner Sonderveranstaltung „Das Medizinproduktegesetz in der praktischen Umsetzung“.
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Brustimplantate-Skandal: BMG für Änderungen innerhalb des Systems
Seit dem Jahreswechsel 2011/2012 verursacht der Skandal um Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse verstärkte Turbulenzen. Nach der Empfehlung des französischen Gesundheitsministeriums an die Trägerinnen, die Silikonkissen vorsorglich entfernen zu lassen, eskalierte die Situation auch in Deutschland. Von vielen Seiten wurden postwendend Rufe nach einer zentralen staatlichen Medizinproduktezulassung laut. Das Bundesministerium für Gesundheit sieht dafür keinen Anlass, will aber die Überwachung von Herstellern und benannten Stellen verstärken.
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
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Rechtsprechung
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- LG Frankfurt a. M., Urteil vom 5. Oktober 2011 3-08 O 51/11 Thema: Vertrieb von parallelimportierten In-vitro-Diagnostika (hier: Blutzuckerteststreifen)
- SG Berlin, Beschluss vom 22. November 2011 S 210 KR 2084/11 Thema: Hilfsmittelvertrag (§ 127 SGB V); Erklärung des (Teil-)Beitritts durch einen Leistungserbringer
- OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2011 10 A 10670/11 Thema: Zum Arzneimittelbegriff in der Beihilfeverordnung
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Kurz notiert
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- Deutschland zeichnet Medicrime-Konvention
- EU-Kommission definiert „Nanomaterialien“
- „Horizont 2020“: EU-Kommission stellt neues Forschungsgeldprogramm vor
- Mittelstandsförderung: Hilfe beim Schritt auf den Weltmarkt
- High-Tech Gründerfonds II nimmt Tätigkeit auf
- Strategieprozess „Innovationen in der Medizintechnik“: Expertengremium berufen
- Benannte Stellen unterzeichnen Verhaltenskodex
- Bürgerdialog Hightech- Medizin macht Vorschläge
- GKV-Versorgungsstrukturgesetz: Schnellere Innovationen?
- Neue EU-Programme für Gesundheits- und Verbraucherschutz
- Rat bereitet EU-Review vor
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Personalia
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- Spectaris: Hauer neuer Fachverbandsvorsitzender für die Medizintechnik
- Alfred Dänzer neuer DKG-Präsident
- Pfundner neuer VfA-Chef
- Mohaupt QVH-Geschäftsführer
- Reinhardt vertritt Hartmannbund
- Berlin und Bayern: Gesundheitsressorts neu besetzt
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Aus den Verbänden
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- AOK: Keine Kostenexplosion durch demographische Entwicklung
- Initiative zur verbesserten Inkontinenzversorgung in Pflegeheimen
- Kleine Medizintechnik-Unternehmen besonders innovationsstark
- MEDICA: Verbände sehen Entwicklung vorsichtig positiv
- CPAP-Geräte vermeiden Folgeerkrankungen
- Beske Institut für Festzuschüsse in der Hilfsmittelversorgung
- „Blue Hospital“: Nachhaltigkeit im Krankenhaus birgt Chancen
- Acatech: Den Weg für Bioimplantate ebnen
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Offizielle Bekanntmachungen
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- G-BA: Änderungen der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie
- Mindestmenge zu Kniegelenkprothesen außer Kraft
- Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB XI
- Brandgefahr: Sauerstoffkonzentratoren nachrüsten
- Bekanntmachungen zu Fördermöglichkeiten des BMBF
- BfArM-Leitfaden zur Statistik in der klinischen Prüfung
- BMG veröffentlicht Erreichbarkeit der zuständigen Behörden bei Risiken
- Borderline-Produkte 1.10
- EU-Kommission veröffentlicht harmonisierte Normen
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Literaturhinweise
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- Erwin Deutsch, Hans-Dieter Lippert: Kommentar zum Arzneimittelgesetz, 3. Auflage 2010
- Linda Lehrhaupt und Petra Meibert: Stress bewältigen mit Achtsamkeit
- DIN: Medizinprodukte in Europa. 52. Ergänzungslieferung Juli 2011
- Abdallah Frangi: Der Gesandte. Hinter den Kulissen der Nahost-Politik
- Bixius / Maur / Ott: Die Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Fachkreisen in der Praxis
- Europäisches Arzneibuch 7. Ausgabe, Grundwerk 2011
- DIN: Medizinprodukte in Europa. 53. Ergänzungslieferung Dezember 2011
- Kloesel Cyran: Arzneimittelrecht Kommentar, 119. Aktualisierungslieferung Stand: 1. April 2011
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Veranstaltungen
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Aktuelle Veranstaltungen
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| MPJ 04/11 |
Seiten 242 304
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S.
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| Editorial |
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| Aufsätze |
Sibylle Scholtz, Stefan Menzl, Ettlingen
Alle Wege führen nach Rom ein Vergleich der regulatorischen Anforderungen an Medizinprodukte in Europa und den USA
Wenn man im übertragenen Sinne die Bewertung und Registrierung von Medizinprodukten in der EU bzw. in den USA als Weg zum Markt (nach Rom) betrachten will, findet man viele Gemeinsamkeiten, die in diesen beiden Regionen beschritten werden: beide Systeme sichern Patienten, Anwendern und allen anderen Personen, die mit dem jeweiligen Medizinprodukt zu tun haben, die Einhaltung eines bestimmten, definierten Qualitätsstandards zu. Der Aufsatz zeigt, dass vielleicht nicht nur aus Europa alle Wege „nach Rom“ führen, sondern auch aus den USA.
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Dr. Heike Wachenhausen
Nicht-kommerzielle klinische Prüfungen (IITs)
Mit der letzten Novellierung des MPG bestand die Hoffnung, dass der Begriff der klinischen Prüfung und die damit einhergehenden Anforderungen auch für nicht-kommerzielle klinische Prüfungen gesetzlich deutlicher festgelegt werden. Eine gesetzliche Festlegung ist im Rahmen der MPG-Novelle tatsächlich erfolgt. Allerdings nur für klinische Prüfungen, die dem Zweck einer Konformitätsbewertung dienen. Der Aufsatz weist auf Lücken in der aktuellen Rechtslage hin, die aus Gründen eines effektiven Patientenschutzes und Einhaltung eines einheitlichen Qualitätsstandards nicht hingenommen werden dürfen.
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| Beiträge |
Zukunftskonferenz Medizintechnik: Startschuss für gemeinsame Strategie zur Innovationsförderung
Am 21. Juni 2011 fand in Berlin die Zukunftskonferenz Medizintechnik statt. 350 Experten aus Politik, Industrie und Wissenschaft diskutierten zentrale Innovationsthemen der Medizintechnik.
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Augsburger Forum: Werbung für Medizinprodukte
Am 14. September 2011 fand an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg das 7. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht statt. Thematisch widmete es sich der Werbung für Medizinprodukte.
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262
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
265
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| Rechtsprechung |
- OLG Nürnberg, Urteil vom 29. März 2011 3 U 1683/08 Thema: Irreführende Werbung für wieder verwendbare Sterilcontainer
- OLG Frankfurt, EuGH-Vorlage vom 14. Juni 2011 6 U 109/07 Thema: Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff der pharmakologischen Wirkung (Chlorhexidin-Mundspüllösung).
- Saarländisches OLG, Urteil vom 3. August 2011 1 U 316/10 89 Thema: Haftung des Herstellers von Medizinprodukten; Darlegungs- und Beweislastverteilung bei der Geltendmachung von Verstößen gegen medizinprodukterechtliche Bestimmungen („Teleskopmarknägel“)
- OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2011 13 A 32/11 Thema: Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in einer Praxis
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267
270
274
279
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| Kurz notiert |
- Exportinitiative „Health made in Germany“ vorgestellt
- EU-Kommission: Vorschläge für schnellere Normenentwicklung
- EU: Besserer Schutz vor gefälschten Medikamenten
- AQUA-Qualitätsreport 2010 veröffentlicht
- Qualitätsberichte der Krankenhäuser künftig mit mehr Indikatoren
- Berufsqualifikationen: EU-Berufsausweis soll Anerkennung erleichtern
- DRG: Qualität stabil, keine Leistungsverlagerungen
- Innovationspreis für Endoprothesenregister
- Erstmals über 18 Millionen Behandelte im Krankenhaus
- Medtec Innovation Award ins Leben gerufen
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282
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Personalia
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- Montgomery neuer Ärzte-Chef
- Thomas Ilka neuer Staatssekretär im BMG
- Georg Baum neuer HOPE-Präsident
- Lotz neuer BIV-Präsident
- Bremen: Senat im neuen Zuschnitt
- Schulte als PKV-Chef bestätigt
- Jubiläum: Dr. Gert Schorn zum 70. Geburtstag
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285
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| Aus den Verbänden |
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ZVEI mahnt Investitionen an
Änderung des Infektionsschutzgesetzes begrüßt
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Dialyse-Patienten besser versorgt
- Erweitertes Informationsangebot auf www.Herzstimulation.de
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Rollatoren
- Optische Industrie fürchtet Verbot von Galliumarsenid
- SPECTARIS: Hilfsmittelzugang für Behinderte zentral
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Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems besser beurteilt
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- G-BA: Änderungen der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie
- G-BA: Änderungen zur Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen
- G-BA veröffentlicht neue Heilmittel-Richtlinie
- Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB XI
- Bekanntmachungen zu Fördermöglichkeiten des BMBF
- Kommission veröffentlicht harmonisierte Normen
- Strahle
- nschutzkommission zur Qualitätskontrolle nuklearmedizinischer Geräte BfArM zu Produkten zur Faltenunterspritzung
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| Literatur |
- Erwin Deutsch, Hans-Dieter Lippert: Kommentar zum Arzneimittelgesetz, 3. Auflage 2010
- Linda Lehrhaupt und Petra Meibert: Stress bewältigen mit Achtsamkeit
- DIN: Medizinprodukte in Europa. 52. Ergänzungslieferung Juli 2011
- Kloesel Cyran: Arzneimittelrecht Kommentar, 118. Aktualisierungslieferung Stand: 1. Januar 2011
- Karl Feiden: Arzneimittelprüfrichtlinien, 32. Aktualisierungslieferung 2011
- Feiden/Pabel Arzneimittelrecht-CD: Arzneimittelrecht Kommentar, Arzneimittelprüfrichtlinien, 2. Auflage 2011, Version 2.10.1
- Apotheken-Vorschriften CD-ROM, Bundesrecht und alle Landesrechte; Stand Januar 2011
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294
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
298
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| Register |
Jahresregister 2011 |
302
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| MPJ 03/11 |
Seiten 162 240
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S.
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| Editorial |
Panta rhei alles fließt
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162
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| Aufsätze |
Dr. Sibylle Scholtz, Renate Ell, Dr. Stefan Menzl, Ettlingen
Medizinprodukte für Russland: Ein kurzer Überblick über das aktuelle russische Zulassungsverfahren
Mit seinen rund 141,9 Mio. Einwohnern ist Russland auch für Medizinproduktehersteller ein äußerst großer und lukrativer Markt. Die Zulassung für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten stellt in Russland allerdings eine große Herausforderung dar. Zwar bemüht sich Russland, das Verfahren zu verbessern, nur gibt es nach wie vor viele Unklarheiten, die für ausländische Medizinproduktehersteller oft zu unüberwindlichen Hürden werden. Der Aufsatz gibt einen Überblick über das derzeitige Zulassungsverfahren.
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Dr. Hans Haindl, Wenningsen
Bewertung von Medizinprodukten: Anmerkungen zur klinischen Prüfung
Zehn Jahre nachdem die Richtlinie 93/42 EWG in Kraft gesetzt worden ist, hatte die Europäische Kommission eine Umfrage der betroffenen Kreise durchgeführt, um zu erfahren, ob sich das neue Regelwerk bewährt hat. Die Ergebnisse dieser Umfrage waren durchweg positiv. Einige Anregungen zur Verbesserung der Regulierung wurden mit der Richtlinie 2007/47/EG umgesetzt. Der Aufsatz bewertet ein Jahr nach Inkrafttreten die Neuregelungen zur klinischen Prüfung von Medizinprodukten. |
168
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Eric Zimmermann, Mainz
Grundsatzentscheidungen des BGH: Der Arzt im Spannungsfeld der Hilfsmittelversorgung.
Mit drei Entscheidungen in einem Zeitraum von knapp eineinhalb Jahren hat der Bundesgerichtshof dezidiert Aussagen zu den Rechten und Pflichten des Arztes bei der Hilfsmittelversorgung getroffen und insbesondere der in Einzelfällen vorgenommenen Praxis, gezielt an bestimmte Leistungserbringer zu verweisen, enge Grenzen aufgesetzt. Die Beteiligung des Arztes an der Abgabe von Hilfsmitteln wurde bereits durch die Änderungen des § 128 SGB V eingeschränkt. Die aktuelle Entscheidung „Hörgeräteversorgung II“ des BGH verfeinert nochmals die Grenzen zwischen demjenigen, der Hilfsmittel verordnet und demjenigen, der sie abgibt. Der Aufsatz enthält Anmerkungen zur Entscheidung vom 13.01.2011. |
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Dr. Roman Grinblat, Universität Augsburg
Hilfsmittelausschreibungen: Die geeigneten Stellen innerhalb der Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1 a SGB V
Im Januar 2011 hat der GKV-Spitzenverband erstmalig eine Liste mit 17 in Deutschland autorisierten „geeigneten Stellen“ (Präqualifizierungsstellen) veröffentlicht und seither monatlich aktualisiert. Diese sind zentraler Bestandteil des neu eingeführten Präqualifizierungsverfahrens nach dem SGB V, bei dem Leistungserbringer im Rahmen der Hilfsmittelausschreibung ihre Leistungsfähigkeit für weitere Ausschreibungen nachweisen können. Aktuell ist nach wie vor die Frage, ob die Stellen als Beliehene zu qualifizieren sind und wenn ja ob sich im Gesetz eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage findet. Zur Beantwortung der genannten Fragen nimmt der Aufsatz eine vertiefte Analyse des § 126 Abs. 1a SGB V vor. |
182
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| Beiträge |
Klinische Prüfung von Medizinprodukten: Ein breites Feld mit Verbesserungsbedarf
Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Medizinprodukterechts zur Durchführung klinischer Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen mit Medizinprodukten gibt es in der Praxis noch immer ungeklärte Fragen. Das zeigte die MedInform- Konferenz „Klinische Prüfung von Medizinprodukten und Medizinprodukte- Sicherheitsbeauftragter“ am 17. März 2011 in Bonn. |
188
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
200
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| Rechtsprechung |
- BGH, EuGH-Vorlage vom 7. April 2011 I ZR 53/09 Thema: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs „Medizinprodukt“ Messgerät
- BGH, Urteil vom 24. November 2010 I ZR 204/09 Thema: Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukt (Darmreinigungspräparat Macrogol, hier im Ergebnis: Funktionsarzneimittel)
- Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 5. Senat, Urteil vom 27. Januar 2011 L 5 KR 105/07 Thema: Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis
- OLG Hamm, Urteil vom 26.Oktober 2010 I-21 U 163/08 - Thema: Produkthaftung: Schadenersatzanspruch einer Krankenversicherung wegen Behandlungskosten auf Grund eines Produktfehlers bei einem Herzschrittmacher
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203
206
208
213
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| Kurz notiert |
- IQWiG: Nutzen von PET bei Kopf-Hals-Tumoren nicht zu beurteilen
- ZLG/ZLS: Staatsverträge erneuert
- Startschuss für neue Zentren der Gesundheitsforschung
- Nationale Studie zur Brachytherapie läuft an
- Grünes Licht für EU-Patent?
- Deutsches Endoprothesenregister gestartet
- EU schaltet Clinical Trials Register frei
- Neue Datenschutzleitlinien für Funketiketten
- Gesundheitsausgaben steigen 2009 auf 278,3 Milliarden Euro
- EU: Körperschaftssteuer bei einer Stelle zahlen
- 13 HTA-Berichte des DIMDI in 2010
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Personalia
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- Zipperer unparteiischer Vorsitzender der Arzneimittel-Schiedsstelle
- VDGH-Chef Borst im Amt bestätigt
- KBV-Vorstand erneut gewählt
- Gesundheitsministerium Baden-Württemberg neu besetzt
- Hamburg: Gesundheitsbehörde im neuen Zuschnitt
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224
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| Aus den Verbänden |
- Reaktionen auf RWI Krankenhaus- Rating geteilt
- SPECTARIS: Medizintechnik- Industrie legt zu
- Neue Datenbank „Quinth“ gestartet
- Projektförderung unterstützt Innovationserfolge des Mittelstandes
- Klinische Prüfungen im ersten Jahr der Genehmigungspflicht
- Fachkräftelücke auf Höchststand
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- G-BA: Änderungen der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie
- Antragsverfahren zur Aufnahme von Medizinprodukten in die Arzneimittelrichtlinie geändert
- Kommission veröffentlicht harmonisierte Normen
- BfArM zum Produkt „Quick Vue Pregnancy Test“
- Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB XI
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230
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| Literatur |
- Kester Schlenz: LEG LOS, ALTER SACK
- Medizinprodukte in Europa. 51. Ergänzungslieferung Mai 2011
- Elmar Pfitzinger: Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000 ff. im Gesundheitswesen
- Gesellschaft für Versicherungswissenschaften und -gestaltung e.V.: Gesundheitsinformationen in Deutschland
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231
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
235
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| MPJ 02/11 |
Seiten 81 160
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S.
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| Editorial |
Der Realität ins Auge sehen
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82
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| Aufsätze |
Armin Gärtner, Erkrath und Dr. Volker Lücker, Essen
Instandhaltung in der Medizintechnik: Qualifikation von Medizintechnikern und technische Schulungen
Die Medizintechniker führen in Krankenhäusern und anderen Institutionen des Gesundheitswesens Instandhaltungsmaßnahmen an Medizinprodukten durch. Der Beitrag beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Instandhaltung von Medizinprodukten und Fragen nach der persönlichen Qualifikation von Medizintechnikern und deren Ausbildung durch die Industrie. Weiterhin behandelt dieser Beitrag die Fragestellung, ob durch eine von Krankenhaustechnikern oder externen Dienstleistern durchgeführte Instandhaltungsmaßnahme Gewährleistung, Produkthaftung und Garantie der Produkte tangiert werden und ob die Hersteller der Produkte Schulungen für Medizintechniker anbieten müssen.
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83
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Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Kock, Offenbach und
Dr. med. Dipl-Ing. Hans Haindl, Wennigsen
Gefäßkathetersysteme: Die Bedeutung von Heparin in der Leistungssicherung
Katheter- und Portkathetersysteme werden seit Jahren erfolgreich und in großer Zahl in der klinischen Praxis eingesetzt. Dabei kommt es in Abhängigkeit von der Nutzung, der Liegedauer und der Art des verwendeten Kathetersystems zu unterschiedlichen, insgesamt selten auftretenden Komplikationen. Der Versuch, Kathetersysteme durch regelmäßige Verwendung Heparinhaltiger Spüllösungen offen und funktionsfähig zu erhalten, hat sich in der klinischen Praxis über Jahrzehnte empirisch bewährt und wird erst seit wenigen Jahren aufgrund fehlender wissenschaftlicher Evidenz kontrovers diskutiert. Während Heparin zweifelsfrei koagulationshemmend wirkt und in vitro die Okklusion von Kathetersystemen durch lokale Thrombenbildung verhindert, ist die wissenschaftliche Evidenz für einen signifikanten Effekt des Heparins in klinischen Studien bisher nicht eindeutig belegt. Obwohl bisher zahlreiche Untersuchungen zu diesem Thema publiziert wurden, sind diese nach wissenschaftlichen Kriterien nicht aussagekräftig. Im Rahmen dieser Übersichtsarbeit werden die bisher veröffentlichten Untersuchungen zum Effekt von Heparin auf die Funktionserhaltung von Kathetersystemen analysiert und kritisch diskutiert.
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Dr. Oliver Meyer-van Raay, Karlsruhe
Produkthaftung: Haftungsrisiken beim Vertrieb medizinischer Apps
Der App-Markt boomt. Apps, mobile Softwareanwendungen für Handys und insbesondere sog. Smartphones gibt es in allen Farben, Formen und Varianten. Allein deutsche Handynutzer haben nach einer Statistik des Branchenverbandes BITKOM im Jahr 2010 rund 755 Millionen Apps auf ihre Mobiltelefone geladen. Laut Schätzungen von Marktforschern soll der App-Gesamtmarkt 2011 um mehr als 80% wachsen. Und auch vor dem Medizinbereich machen die kleinen Programme nicht Halt. Der Aufsatz skizziert, welchen Risiken einer vertraglichen und außervertraglichen Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) der Hersteller bzw. Vertreiber einer solchen medizinischen App im Schadensfall ausgesetzt sein kann.
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| Beiträge |
Thiemo Steinrücken, Berlin
Aktionsplan Nanotechnologie 2015: Nanotechnologie in Medizinprodukten und Arzneimitteln
Die Nanotechnologie gewinnt zunehmend an wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und medizinischer Bedeutung. Nanotechnologische Anwendungen sind mittlerweile in einer Vielzahl von Produkten und Prozessen zu finden. Um die Chancen der Nanotechnologie für Deutschland zu nutzen und zugleich den verantwortungsvollen Umgang mit ihr sicherzustellen, beschloss das Bundeskabinett am 12. Januar 2011 den „Aktionsplan Nanotechnologie 2015“. Er ist Teil der „Hightech-Strategie 2020“ der Bundesregierung, mit der Leitmärkte geschaffen, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vertieft und die Rahmenbedingungen für Innovationen verbessert werden sollen. Der Beitrag stellt den Aktionsplan und seine Auswirkungen auf Medizinprodukte und Arzneimittel vor.
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Dr. Jürgen Barion, Arnsberg
Medizinprodukte in Krankenhäusern: Inspektion der Aufbereitung - Ergebnisse der behördlichen Überprüfung von zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen
Seit 2003 wird die Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen systematisch behördlich überprüft. Der Vergleich der Inspektionsergebnisse aus den Jahren 2004/2005 mit denen aus den Jahren 2008/2009 zeigt, dass sich die Bedingungen und Abläufe in den zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen deutlich verbessert haben. |
110
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
114
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| Rechtsprechung |
- BGH, Urteil vom 31. Januar 2011 I ZR 111/08 (Hörgeräteversorgung II) - Thema: Zulässigkeit der Verweisung eines Patienten durch den Arzt an bestimmte Hilfsmittelanbieter
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 2011 14 B 10.1975 Thema: Beihilfefähigkeit von Medizinprodukten (hier: Hyaluronsäure-Präparat „GO-ON“)
- OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2010 1 A 565/09 Thema: Beihilfeausschluss nach nordrhein-westfälischem Beihilferecht zu Aufwendungen u.a. für das Medizinprodukte „Hylo Care“
- OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23. August 2010 1 A 331/09
Thema: Beihilfefähigkeit von Medizinprodukten nach saarländischem Beihilferecht
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117
125
126
128
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| Kurz notiert |
- Gesundheitsinnovationen: Deutschland vorn dabei
- 2009: Krankenhauskosten um 6,1% auf 77,1 Milliarden Euro gestiegen
- Small Business Act wird ausgebaut
- Innovationsbericht: EU im Rückstand
- Krebs ist Ursache für jeden vierten Todesfall
- EU-Fördergelder einfacher beantragen
- LSG-Beschluss: Mindestanzahl für Frühchen zunächst gestoppt
- Institut für Hör- und Neuroimplantate an der MHH eröffnet
- EU-weit freie Wahl für Gesundheitsdienstleistungen
- Nikolausbeschluss des BVerfG gilt auch bei vom G-BA ausgeschlossenen Methoden
- Bundesregierung passt Eichgesetz an EU Recht an
- G-BA begrenzt Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen
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132
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Personalia
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- Schröder PKV Ombudsmann
- Wolter leitet Fachverband Medizintechnik
- Schmitz neuer ABDA-Hauptgeschäftsführer
- Wolf PGEU-Präsident 2011
- Neues Vorstands-Duo des AOK-Bundesverbandes
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137
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| Aus den Verbänden |
- Verbände unterstützen Verbesserung der Krankenhaushygiene
Europäischer Marktzugang für Medizinprodukte schnell und sicher
"Krankenhaus Barometer 2010": Jede fünfte Klinik schreibt rote Zahlen
eGK: Basis-Rollout der Kartenterminals bis September
TAB-Studie: Innovationsklima noch verbesserbar
Diagnostica-Industrie optimistisch für 2011 aber Skepsis wächst
Präqualifizierung: Versorgung mit Hilfsmitteln neu geregelt
WIdO veröffentlicht Krankenhaus-Report 2011
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139
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- G-BA: Änderungen der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie
- Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB XI
Änderung der Festzuschuss-Richtlinie
- Bekanntmachung der Fundstellen von Normen nach § 3 Nr. 18 MPG
BfArM zum möglichen Zusammenhang zwischen Brustimplantaten und der Entstehung eines anaplastischen großzelligen Lymphoms (ALCL)
BfArM zur Aufbereitung von Gammasonden mit intraoperativem Gewebekontakt
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143
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| Literatur |
- Ulrich Schnabel: muße - Vom Glück des Nichtstuns
- Wolfgang Abel: Südschwarzwald - 32 Leichte Entdeckungen
- Medizinprodukte in Europa. 50. Ergänzungslieferung Februar 2011
117. Aktualisierungslieferung
Kloesel Cyran: Arzneimittelrecht Kommentar. Stand: 1. August 2010.
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152
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
156
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Seiten 1 80
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S.
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| Editorial |
Neues Jahr Neues Normenglück?
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2
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| Aufsätze |
Dr. Sibylle Scholtz, Renate Ell, Dr. Stefan Menzl, Ettlingen
„Emerging Markets“ Frust oder Lust?
Aktuelle Trends des Marktzugangs für Medizinprodukte in ausgewählten
Ländern in Europa, Afrika und dem Nahen/Mittleren Osten
Die Region „Europa-Afrika-Naher/Mittlerer Osten“ ist durch eine Vielzahl von Kulturen, Sprachen und regulatorischen Anforderungen gekennzeichnet. Neue Regulierungen für Medizinprodukte in den aufstrebenden Märkten der Region Europa-Afrika-Naher/Mittlerer Osten stellen für die Industrie oft große Herausforderungen dar. Der Aufsatz gibt einen Überblick über die regulatorischen Anforderungen in ausgewählten Ländern.
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3
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| Beiträge |
Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim/Bonn
Regelungen Arzneimittel Medizinprodukte:
Warum unterschiedliche rechtliche
Regelungen in der EU?
Das Arzneimittelrecht bietet dem Patienten eine größere Sicherheit oder sogar garantiert erst eine Wirkung im Gegensatz zum Medizinprodukterecht. Diese oder ähnliche Behauptungen werden mittelbar oder unmittelbar bei der Diskussion von Wirksamkeit (Erreichen der vom Hersteller angegebenen Zweckbestimmung) und Sicherheit von Medizinprodukten geäußert. Ein Blick in die zuständige EU-Richtlinie beweist das Gegenteil. Der Beitrag gibt einen Überblick, warum in der EU und Deutschland eine unterschiedliche regulatorische Behandlung von Arzneimitteln und Medizinprodukten gerechtfertigt ist. Dabei wird auch auf die Konzeption und Entstehung des europäischen Medizinprodukterechts eingegangen.
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| Berichte |
Medizinprodukterecht: BVMed-Konferenz mit großer Resonanz
Ein Bericht über die 16. BVMed-Konferenz „Das Medizinproduktegesetz in der praktischen Umsetzung“ am 11. November 2010 in Bonn.
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BMBF kürt praxisnahe Innovationen 2010
Im Oktober 2010 verlieh das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum zwölften Mal die Preise für innovative Medizintechnik. Der Bericht gibt einen Überblick über die Veranstaltung und stellt die Gewinnerprojekte vor.
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Volkskrankheiten: Kabinett beschließt Rahmenprogramm Gesundheitsforschung
Der Bericht stellt das neue „Rahmenprogramm Gesundheitsforschung“ der Bundesregierung vor, das am 8. Dezember 2010 vom Kabinett verabschiedet wurde. Mit dem Rahmenprogramm richtet die Bundesregierung die Gesundheitsforschung neu aus und legt den Schwerpunkt auf die Erforschung von Volkskrankheiten. |
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MEDICA: Bundeskanzlerin Merkel zu Besuch und Lob für Branche
Die MEDICA vom 17. bis 20. November 2011 bezeichnen die Veranstalter auch in diesem Jahr als vollen Erfolg. Besonderes Highlight in diesem Jahr: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel kam zur Eröffnung und sparte nicht mit Lob für die Branche, mahnte aber gleichzeitig auch die Verantwortung der Hersteller an. |
25
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
28
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| Rechtsprechung |
- BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 I ZR 166/08
Thema: Abgrenzung zwischen Funktionsarzneimittel und Medizinprodukt Photodynamische Therapie
- BGH, Urteil vom 15. April 2010 I ZR 145/08 - Thema: Wettbewerbsrechtliche Behandlung einer unlauteren Nachahmung eines Medizinproduktes Femur-Teil -
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2010 13 A 2422/09
Thema: Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxis
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. September 2010 13 B 1068/10
Thema: Untersagung einer klinischen Prüfung nach dem Medizinproduktegesetz
- Sozialgericht Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2010 S 83 KA 443/08 Thema: Beteiligung von Medizinprodukteherstellern an Selektivverträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung (hier: besondere ambulante Versorgung gemäß § 73c SGB V)
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32
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| Kurz notiert |
- Startschuss für Talent- Offensive im Norden
- EU weitet Verbot gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten aus
- Heil- und Hilfsmittel für Apotheken wichtig, aber nicht rentabel
- GEDA: Neue Daten zur Gesundheit in Deutschland
- EU soll Innovationsunion werden
- BMBF fördert Forschung gegen vernachlässigte Krankheiten
- Herz-/Kreislauferkrankungen nach wie vor häufigste Todesursache
- Erstattung der PET-Diagnostik bei Lymphdrüsenkrebs entschieden
- Anzahl stationärer Maßnahmen steigt weiter
- Kapselendoskopie künftig GKV-Leistung
- Avidal Vascular ist KfW-Gründerchampion
- GKVFinG und AMNOG mit Auswirkungen für Medizinproduk
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Personalia
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- Schröder PKV-Ombudsmann
- Heinrich neuer Vorsitzender NAV-Virchow
- Henke bleibt MB-Vorsitzender
- SPECTARIS: Weiler folgt auf Behrens
- Bork Bretthauer neuer Geschäftsführer von Pro Generika
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| Aus den Verbänden |
- SPECTARIS begrüßt neue Exportinitiative des Bundes
- VDE: Patientensicherheit in deutschen Krankenhäusern muss verbessert werden
- Moderne Medizintechnik bietet Einsparpotenzial
- SPECTARIS: Medizintechnik boomt wieder
- BVMed: Verhaltener Optimismus für 2011
- Neue Website zur Prävention von Krankenhausinfektionen
- VDE: Neuer Innovationsreport zeigt Potential biomedizinischer Technik auf
- VDGH: Prävention beim Arzt stärken
- Hilfsmittelhersteller profitieren nur vom Exportgeschäft
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- G-BA: Änderungen der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie
- BfArM-Warnung zu Produkten des Herstellers CC Medical Products
- Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB XI
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65
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| Literatur |
Konrad Rufus Müller: Licht Gestalten. Fotografien von 1960 2010
Robert I. Sutton: Der Chef-Faktor
Timo Lokoschat: Das Bürobuch. 100 Mutproben zwischen Konferenzraum und Kantine
Gert Schorn: Medizinprodukte-Recht. 2. Auflage einschließlich 26. Aktuali-sierungslieferung, Stand: Dezember 2010
DIN: Medizinprodukte in Europa. 47. bis 49. Ergänzungslieferungen September, November, Dezember 2010
DIN-Taschenbuch 378: In-vitro-Diagnostik. 2. Auflage 2010
Kloesel Cyran: Arzneimittelrecht Kommentar. 116. Aktualisierungslieferung Stand: 1. Februar 2010
Fuhrmann, Klein, Fleischfresser: Arzneimittelrecht. Handbuch für die pharmazeutische Rechtspraxis
Karl Feiden: Arzneimittelprüfrichtlinien. 31. Aktualisierungslieferung 2010
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67
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
72
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| MPJ 04/10 |
Seiten 250 320
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S.
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| Editorial |
Lasst die Hoffnung nicht fahren, auch nicht 2011
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250
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| Aufsätze |
Dr. Lars Diederichsen, Frankfurt am Main
Fallbeispiel: Abfallrechtliche Anforderungen an Medizinprodukte
Der Gesetzgeber hat in §§ 4 ff. MPG Anforderungen an das in Verkehrbringen und den Betrieb von Medizinprodukten geregelt. Weniger bekannt ist, dass auch das Abfallrecht neben Vorschriften über die Entsorgung von Abfällen Vorgaben über die Produktgestaltung und das in Verkehrbringen auch von Medizinprodukten enthält. Hierüber informiert der Beitrag anhand eines Fallbeispiels.
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251
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Alexander Steffen, München und Jörg Stockhardt, Bensheim
Usability bei Medizinprodukten: Die Anforderungen der Norm DIN EN 62366
Laut den Normen DIN EN 60601-1-6 und DIN EN 62366 müssen Hersteller von Medizinprodukten einen Usability Engineering Process durchführen und diesen in einem Usability Engineering File (UEF) dokumentieren. Beide Normen sind somit relevante Zulassungsvoraussetzungen für Medizinprodukte. Die DIN EN 60601-1-6 gilt für elektrische Medizingeräte. Die Norm DIN EN 62366 fordert einen Ergonomie-Prozess für alle Medizinprodukte. Sie ist somit auch für Hersteller von In-vitro-Diagnostika, medizinischer Software oder Implantaten Pflicht. Die Übergangsfrist der DIN EN 62366 endete im März 2010 Zeit für einen Blick in die Praxis: Wie werden die Anforderungen der Norm umgesetzt? Wie realisieren Unternehmen den geforderten Usability-Prozess?
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257
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Dr. Mathias Klümper, Düsseldorf und Erik Vollebregt, Amsterdam
Was ändert sich durch die SCENIHR-Stellungnahme vom 28.04.2010 und den Bericht der Kommission vom 27.08.2010 zur Wiederaufbereitung?
Im Jahr 2010 sind auf europäischer Ebene einige Schritte unternommen worden, die das Thema Wiederaufbereitung betreffen. Am 28. April 2010 hat die Kommission die „SCENIHR Opinion on Reprocessing of Medical Devices“ veröffentlicht, Die EU-Kommission hat am 27. August 2010 ihren „Bericht über die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten in der Europäischen Union gemäß Artikel 12a der Richtlinie 93/42/EWG“ vorgelegt. Er bietet Anlass, den europäischen und deutschen Rechtsrahmen für die Wiederaufbereitung erneut zu betrachten, insbesondere vor dem Hintergrund der Schlussfolgerungen der Kommission aus der SCENIHR-Stellungnahme.
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261
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| Beiträge |
Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim
Systematik von EU-Recht: Auch für Bundesgerichtshof verbindlich
Der BGH hat bei einem Urteil zu einem In-vitro-Diagnostikum zur Eigenanwendung (One Touch Ultra) auch die europäische Richtlinie über In-vitro-Diagnostika zur Entscheidungsfindung herangezogen. Beim kritischen Lesen des Urteil und der Entscheidungsgründe fallen solche Mängel auf, die auf mangelnde Kenntnis der Systematik des einschlägigen europäischen Rechts selbst beim Bundesgerichtshof schließen lassen. Diese Mängel können zu Fehlentscheidungen führen, die wiederum Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben können. Die Analyse der EU-Systematik und deren Ergebnisse müssen über denen des deutschen Systems stehen, da es sich bei Medizinprodukten im Gegensatz zum Arzneimittelrecht um vollharmonisiertes europäisches Recht handelt, was sich schon in der CE-Kennzeichnung auf den Medizinprodukten ausdrückt. Nationale (Fehl-) Entscheidungen haben dabei oft Folgen, die für die Betroffen Nachteile haben können, so zum Beispiel auch für die Finanzierung des Gesundheitssystems oder für die Wirtschaft verschiedener Staaten. Nach Auffassung des Autors hätte der BGH diese Rechtssache dem EuGH vorlegen sollen.
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270
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| Berichte |
Wiederaufbereitung von Medizinprodukten: Bericht der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Rat
Die Europäische Kommission hat am 27. August 2010 den Bericht über die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten in der Europäischen Union gemäß Artikel 12a der Richtlinie 93/42/EWG [KOM(2010) 443 endg.] dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Der erste Abschnitt dieses Papiers enthält einige Hintergrundinformationen; im zweiten und dritten Teil wird zwischen der Wiederaufbereitung von wiederverwendbaren und Einmal-Medizinprodukten unterschieden. In dem Bericht werden die gesundheitlichen, ethischen, haftungsrechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der Wiederaufbereitung von Einmal- Medizinprodukten eingehender geprüft. Im Bericht werden die wesentlichen Aussagen des Berichtes ohne weitere Kommentierung wiedergegeben.
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274
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
282
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| Rechtsprechung |
- BGH, Urteil vom 12.05.2010 I ZR 185/07
Thema: Konformitätsbewertungsverfahren bei Parallelimport eines Medizinproduktes One Touch Ultra - BGH, Urteil vom 24.06.2010 I ZR 182/08
Thema: Unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit als Wettbewerbsverstoß Brillenversorgung II (vgl. BGH, Urt. v. 9.07.2009 I ZR 13/07, Brillenversorgung I) - Bundespatentgericht, Beschluss vom 23.03.2010 15 W (pat) 25/08 Thema: CE-Kennzeichnung eines Medizinproduktes als verwaltungsrechtliches Genehmigungsverfahren
- OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010 1 U 99/09
Thema: Produkthaftung für potenziell funktionsuntüchtige Herzschrittmacher
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284
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| Kurz notiert
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- Deutsches Aortenklappenregister gestartet
- Medizintechnik Teil der Hightech-Strategie 2020
- Krankheitskosten steigen weiter
- Gesundheitsforschung ist Thema des Wissenschaftsjahres 2011
- Destatis veröffentlicht Krankenhausdaten 2009
- AQUA legt Krankenhaus-Qualitätsreport 2009 vor
- EU investiert 6,4 Mrd. EUR in Forschung und Innovation
- Mehr Organspenden durch Inhousekoordination?
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| Personalia |
- Rösler beruft neuen Sachverständigenrat
- Steffens folgt auf Laumann
- Grüttner folgt auf Banzer
- Burger neuer RKI-Präsident
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302
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| Aus den Verbänden |
- SPECTARIS begrüßt Hightech-Strategie der Bundesregierung
- Medizinproduktehersteller geraten zunehmend unter Druck
- Endoprothetik leistet wertvollen Beitrag
- DKG-Konzept zur ambulanten Versorgung
- GKV-Spitzenverband für unbürokratische Qualifizierung
- Gute Berufsaussichten in der MedTech-Branche
- Kliniken offen für einheitliche Hygienevorschriften
- Pflegenoten haben sich bewährt
- Neue Methoden in Innovationszentren testen
- VDE und DKE helfen bei Einführung von Normen in Russland
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304
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- Kommission veröffentlicht harmonisierte Normen
- G-BA: Änderungen der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie
- BfArM zu Ethicon-Produktfälschung
- HTA-Bericht: Infektionsschutz beim Einsatz künstlicher Kniegelenke
- Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB XI
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| Literatur |
Hans-Michael Veith: Strahlenschutzverordnung
DIN: Medizinprodukte in Europa. 46. Ergänzungslieferung Juli 2010
Europäisches Arzneibuch 6. Ausgabe, Grundwerk 2008 incl. 1. bis 7. Nachtrag (Ph.Eur. 6.7)
Apotheken-Vorschriften CD-ROM: Bundesrecht und alle Landesrechte
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309
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
311
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| MPJ 03/10 |
Seiten 165 248
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S.
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| Editorial |
Elf Freunde müsst ihr sein...
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166
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| Aufsätze |
Dr. Heidi Wrage-Molkenthin, Hamburg Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern Aktuelle Praxis des Bundeskartellamtes, rechtlicher Rahmen, Hinweise für die Praxis
Nicht nur wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen, sondern auch aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind kartellrechtlich verboten und stehen unter einem extrem hohen Bußgeldrisiko. Eine solche unzulässige Verhaltensabstimmung kann schon durch einen bloßen Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern herbeigeführt werden. Nicht nur Unternehmen und die dort Verantwortlichen, sondern auch Wirtschaftsverbände, über die ein Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern häufig stattfindet, müssen deshalb besonderes Augenmerk darauf richten, ob und inwieweit ein Informationsaustausch, an dem sie teilnehmen oder für den sie ein Forum bieten, kartellrechtlich zulässig ist.
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167
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Dr. Elke Lehmann, Wilfried Reischl, Bonn; Dr. Matthias Neumann, Ingrid Tolle, Berlin
Neuregelung des Rechts der klinischen Prüfung von Medizinprodukten und Leistungsbewertungsprüfung von In-vitro-Diagnostika in Deutschland
Die EU-Kommission kam in ihrem Erfahrungsbericht über das Funktionieren der Medizinprodukterichtlinien 2003 zu dem Ergebnis, dass insbesondere im Bereich der klinischen Bewertung und der klinischen Prüfung von Medizinprodukten die rechtlichen Anforderungen verschärft und konkretisiert werden müssen. Auch die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den europäischen Behörden musste danach verbessert werden. Mit der Richtlinie 2007/47/EG wurde deshalb klargestellt, dass für jedes Medizinprodukt eine klinische Bewertung durchgeführt werden muss. Für Medizinprodukte der Klasse III und für implantierbare Medizinprodukte müssen grundsätzlich klinische Prüfungen durchgeführt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Umsetzung der europäischen Anforderungen in die neuen medizinprodukterechtlichen Regelungen in Deutschland.
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172
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| Beiträge |
Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim/Bonn
Lissabon-Vertrag und das MPG: EU-Vorteile und Pflichten auch für das deutsche Medizinproduktewesen
Der Lissabon-Vertrag ist nicht spurlos am Medizinproduktewesen vorbeigegangen. Er hat Auswirkungen sowohl auf das Medizinprodukterecht als auch auf Möglichkeiten, auf die europäische Rechtsetzung und auch andere europäische Aktivitäten Einfluss zu nehmen. Die europäischen Rechtsbestimmungen für Medizinprodukte beschränken sich nicht auf die speziellen EU-Richtlinien zu dieser Produktgruppe. Mit dem Vertrag von Lissabon erhalten die Bürger und Verbände mehr Rechte und Möglichkeiten, sich in das Geschehen der EU einzuschalten und einzubringen. Dies ist für die von dem Medizinprodukterecht Betroffenen interessant und von Bedeutung, um zu wissen, wann, wer, wo, wie und warum aktiv werden kann. Dies kann zum Beispiel in Verbindung mit der Entwicklung und den Beratungen des „Recast“ von Bedeutung sein, obwohl dazu die EU-Kommission bereits 2008 eine öffentliche Konsultation durchgeführt hat.
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184
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| Berichte |
Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim / Bonn
Klinische Prüfungen von Medizinprodukten:
Fragen und Antworten zum geänderten MP-Recht
Rund drei Monate nachdem endgültigen Inkrafttreten der Novelle des Medizinproduktegesetzes (MPG) aus dem Jahr 2009 sehen sich Vertreter aus Überwachungsbehörden und Medizinprodukte-Unternehmen insgesamt auf einem guten Weg der Umsetzung der neuen Regelungen. Praxiserfahrungen müssten aber insbesondere bei der neuen Genehmigungspflicht von klinischen Prüfungen gesammelt werden. Das war die einhellige Meinung der Experten der MedInform-Konferenz „Klinische Prüfung von Medizinprodukten und Überwachung Konsequenzen der 4. MPG-Novelle“ am 24. Juni 2010 in Bonn.
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190
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Medizinproduktegesetz: Änderungen in Folge des MPG-Änderungsgesetzes von 2009
Mit dem Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 983, 993) wurde auch das Medizinproduktegesetz geändert. Der Bericht unterrichtet in Kürze über die Änderungen.
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EU-Vertragsrecht für Unternehmer und Verbraucher: Konsultation zu einem freundlichen Vertragsrecht für den Binnenmarkt
Für den Bereich der Medizinprodukte sind aufgrund dessen, dass er vollständig europäisch harmonisiert ist, die Aktivitäten der EU-Kommission von besonderem Interesse. Die Europäische Kommission hat in einem Grünbuch mehrere Optionen für eine kohärentere Gestaltung des Vertragsrechts vorgestellt, um so einen Teil der Probleme in den Griff zu bekommen und das Potenzial des Binnenmarkts freizusetzen. Ziel ist mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und eine einfachere Regelung für Verbraucher. Zu diesem Grünbuch läuft eine Konsultation bis zum 31. Januar 2011, an der jeder teilnehmen kann.
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197
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Verordnungen zu Medizinprodukten:
Überarbeitung MPVertrV und MPVerschrV
Das Bundesministerium für Gesundheit überprüft den Aktualisierungsbedarf der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten sowie der Verordnung über Vertriebswege von Medizinprodukten. Bevor das Fachreferat in die Formulierungsphase eintritt, ist es daran interessiert, von den betroffenen Kreisen deren Änderungsvorschläge quasi aus der Praxis zu erfahren. Deshalb wurden diese Kreise mit einem Schreiben vom 16. Juli 2010 gebeten, deren Vorstellungen zu bestimmten Gebieten bis Ende September 2010 mitzuteilen.
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Universität Augsburg: Dritter Kurs Medizinprodukterecht erfolgreich beendet
Achtzehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet konnten im März 2010 den nunmehr dritten Grundkurs Medizinprodukterecht mit einer Online-Prüfung am 24. April 2010 erfolgreich abschließen und freuen sich über ihr universitäres Weiterbildungszertifikat.Kreise mit einem Schreiben vom 16. Juli 2010 gebeten, deren Vorstellungen zu bestimmten Gebieten bis Ende September 2010 mitzuteilen.
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
201
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| Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
- BGH, Urteil vom 10. 12. 2009 I ZR 189/07
Thema: Abgrenzung Arzneimittel / Medizinprodukt (hier: trinkfähige Lösung zur Darmreinigung „Golly Telly“)
- OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. 05. 2010 13 A 156/06 Thema: Abgrenzung Arzneimittel / Medizinprodukt
(hier: natriumfluoridhaltige Gele zur Kariesprophylaxe)
- Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. 04.2010 L 21 KR 69/09 SFB Thema: Anwendung des Vergaberechts auf Hilfsmittellieferungsverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V
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204
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| Kurz notiert
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- EU-Kampagne zur CE-Kennzeichnung
- Vereinfachtes Vergaberecht für die Wissenschaft
- AOK-Internetportal zur Arztsuche und bewertung
- DIN erweitert Angebot für KMU
- BfArM-Arbeitsgruppe Nanomedizin
- Mehr als jeder zweite Deutsche hat Übergewicht
- HTA-Methodik: Medizintechnologien schon bei Entwicklung bewerten
- „SmartOR“ hilft KMU
- Bessere Qualität bei Organspenden
- Telemedizin-Projekt in Brandenburg ausgezeichnet
- Patientenmobilität: Einigung im Rat
- Erste subkutane Defibrillator-Transplantation
- Resorbierbare Implantate per Laser
- Eudamed soll Patientensicherheit erhöhen
- Schweiz: Anpassung der Medizinprodukteverordnung beschlossen
- Irreführende Darstellung zur CE-Kennzeichnung abgemahnt
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220
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| Personalia |
- Borst führt VDGH
- Lugan weiter BVMed-Vorsitzender
- Kiefer löst Voß ab
- Trümper als PHAGRO-Vorsitzender bestätigt
- eurocom verstärkt Vorstand
- Küchler neuer Vorsitzender der Forschungsvereinigung F.O.M.
- Krämer übernimmt ADKA-Vorsitz
- Windeler soll IQWIG vorstehen
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| Aus den Verbänden |
- SPECTARIS: Hilfsmittelhersteller setzen verstärkt auf Export
- Neue Info-Kampagne des BVMed
- Zukunft des Gesundheitssystems in Gefahr?
- Außendienst bleibt wichtigstes Vertriebsinstrument
- BVMed gründet neuen Fachbereich „Diabetes“
- Diagnostica-Industrie legte 2009 noch zu
- BVMed Mitgliederversammlung: BMG versteht Gesundheitswirtschaft als Chance
- Aktuelle Studie zum LED-Einsatz in der Medizintechnik von SPECTARIS und kon.m
- ZVEI und DGIV: Integrierte Gesundheitsversorgung ist ein Erfolgsmodell
- DKG und InEK: DRG-System gewährleistet hochwertige Versorgung
- ZVEI: Umsatzplus für Elektromedizin
- SPECTARIS-Umfrage zum Investitionsstau in öffentlichen Kliniken
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
- G-BA: Änderungen der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie
- Anschluss von Narkosegeräten an die Zentrale Gasversorgung
- Brustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothese (PIP)
- Vorfälle bei Druckminderern
- Fälschungen von Medizinprodukten zur Faltenunterspritzung im Internet
- Neues Formular zur Meldung von Vorkommnissen mit Medizinprodukten
- Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB V
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| Literatur |
Andreas Gedeon, Martina Wiese: Fortschritte der Medizin durch Wissenschaft und Technik
Hartmut Göbel: Erfolgreich gegen Kopfschmerzen und Migräne
Matthias Kritzler-Picht; Annette Preissner: Dienstleistungsterminologie
Hertel/Klaiber/Wallner: Technische Regeln systematisch managen
Medizinprodukte in Europa. 45. Ergänzungslieferung, Mai 2010.
Europäisches Arzneibuch, Grundwerk 2008 incl. 1. bis 5. Nachtrag.
Arzneimittelrecht Kommentar. Kloesel Cyran. 115. Aktualisierungslieferung Stand: 1. November 2009.
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Aktuelle Veranstaltungen |
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Seiten 67 164
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S.
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| Editorial |
Von der Krise überschattet
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| Aufsätze |
Claudia Lützeler, Düsseldorf, und Volker Riemenschneider, Hilden
Qualitätssicherung bei Lieferanten und Lohnherstellern
Hersteller im medizinprodukterechtlichen Sinne ist derjenige, der ein Medizinprodukt unter seinem Namen in den Verkehr bringt, unabhängig davon, ob er das Medizinprodukt ganz oder auch nur teilweise selbst produziert hat. Der Hersteller kann Produkte von Dritten fertigen lassen oder auf verschiedenen Fertigungsstufen einkaufen, um sie weiterzuverarbeiten oder sogar unverändert als Medizinprodukt in den Verkehr zu bringen. Wenn der Hersteller die Qualität seiner Produkte mittels eines Qualitätssicherungssystems gewährleistet, muss er sicherstellen, dass auch seine Lieferanten und Lohnhersteller Anforderungen an die Qualitätssicherung erfüllen. Der Beitrag gibt einen Überblick über in der Praxis auftauchende Fragen hinsichtlich Art und Umfang der Pflichten, die Lieferanten und Lohnhersteller übernehmen müssen, und der durchzuführenden Kontrollen/Lieferantenaudits durch den Hersteller und seine Benannte Stelle.
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Dr. Tanja Babuke und Florian Tolkmitt, Friedrichsdorf
Klinische Bewertung - Revision der MEDDEV 2.7.1 Rev. 3: Interpretationen aus der Praxis
Im Dezember 2009 ist die revidierte Fassung des MEDDEV-Papiers 2.7.1 in der dritten Fassung erschienen. Bei der Durchführung der klinischen Bewertung wird nun ein dreistufiges Verfahren vorgeschlagen bei dem zunächst klinische Daten identifiziert, dann beurteilt und zuletzt analysiert werden. Das Ergebnis dieses Prozesses ist der Bericht der klinischen Bewertung (Clinical Evaluation Report), der auf dem aktuellsten Stand gehalten werden soll. Insgesamt gibt die Leitlinie nun mehr Details an die Hand, so auch für die Benannten Stellen, die die klinischen Bewertungen im Rahmen von Audits oder der Prüfung der technischen Dokumentationen unter die Lupe nehmen müssen. Der Artikel geht auf die historische Entwicklung der Anforderungen an die klinische Bewertung, auf die Durchführung der klinischen Bewertung im Detail nach der MEDDEV 2.7.1 Rev.3, auf Einblicke aus der Praxis sowie auf die Rolle der Benannten Stellen ein. Speziell wird dabei auf die klinische Bewertung mittels der Auswertung wissenschaftlicher Publikationen eingegangen.
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Hofer, Mannheim
Der EU-Bevollmächtigte das unbekannte Wesen?
Aufgaben und Funktionen im internationalen Medizinprodukteunternehmen
Der EU-Bevollmächtigte unterliegt aufgrund seiner gesetzlichen Stellung umfangreichen regulatorischen Verpflichtungen. Daneben geht er Haftungsrisiken bei Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz ein. Vor diesem Hintergrund ist eine angemessene Beschäftigung für die in der Praxis mit dieser Konstellation befassten Unternehmen oder Berater notwendig. In vielen internationalen Unternehmen der Medizinprodukteindustrie wird dem EU-Bevollmächtigten nicht die notwendige Aufmerksamkeit zuteil. Die Autoren beleuchten die Rechtsfigur des EU-Bevollmächtigten näher, geben dabei Interpretationshilfen und zeigen praktische Umsetzungsmöglichkeiten auf. In einem ersten Teil wird ein Überblick über die Vorgaben auf europäischer Ebene gegeben. In einem zweiten Teil wird dann auf die nationale Umsetzung eingegangen. Schließlich wird die grundsätzliche vertragliche Umsetzungsmöglichkeit mit Praxistipps dargestellt.
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Dr. Christian B. Fulda, München
Abgrenzung Medizinprodukte Arzneimittel:
Irrungen und Wirrungen in aktueller Rechtsprechung
Das Medizinprodukterecht feiert 15. Geburtstag. Was die Vertrautheit zumindest deutscher Gerichte mit der Materie angeht, scheint es sich jedoch noch im zarten Kindesalter zu befinden. Diesen Eindruck gewinnt der Autor jedenfalls angesichts aktueller instanzgerichtlicher Entscheidungen zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. In Ermangelung bisheriger höchstrichterlicher Hilfestellung verirren sich Gerichte im Dickicht von naturwissenschaftlich- medizinischen Fragestellungen und Gesetzessystematik. Der Beitrag nimmt kritisch aus rechtlicher Sicht zu den Urteilen Stellung.
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| Beiträge |
Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim
Verordnungen über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und zur Änderung anderer MP-Verordnungen
Kaum ein Entwurf einer Verordnung zu Medizinprodukten wurde so ablehnend diskutiert wie der zur „Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften“. Mit der Verordnung wird das behördliche Genehmigungsverfahren und das Verfahren bei der Ethik-Kommission im Vorfeld der klinischen Prüfungen und genehmigungspflichtigen Leistungsbewertungsprüfungen (für IVD) konkretisiert. In diesem Zusammenhang werden auch die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, die Medizinprodukte-Gebührenverordnung und die DIMDI-Verordnung Aus anderen Gründen wird auch eine Änderung der Medizinprodukte-Verordnung vorgenommen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
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| Berichte |
Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim
Internetbasiertes Erfassungssystem:
Erste Verordnung zur Änderung der DIMDI-Verordnung
Die DIMDI-Verordnung musste in Verbindung mit den neuen Regelungen der Verordnung über klinische Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen von Medizinprodukten geändert werden, um die dort beschriebenen Verfahren auch durchführen zu können. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
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Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim, Bonn
Bundesministerium für Gesundheit:
Minister Rösler und die Medizinprodukte und mehr
Die neue Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat auch durch Umorganisation des Ministeriums Zeichen gesetzt. Und diese stehen für den Bereich der Medizinprodukte gut. Aber noch nicht gut genug, wenn man den Arzneimittelbereich als Messlatte nimmt. Diese Messlatte ist berechtigt, denn die Medizinprodukte verfolgen dieselbe Zielsetzung wie Arzneimittel, was sich sowohl im europäischen wie auch im deutschen Medizinprodukterecht niederschlägt. Auch in der Organisation und personellen Ausstattung? Dazu wirft der Autor einen tieferen Blick in das neue Organigramm des BMG.
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
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| Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
- Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 19. November 2009 C-288/08 Thema: Zur Vereinbarkeit einer nationalen Ausfuhrregelung betreffend quecksilberhaltiges Zahnamalgam mit der Richtlinie 93/42/EWG
- Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2010 13 A 2612/09 (2. Instanz zu VG Köln, Urteil vom 14. Oktober 2009 24 K 439/08, MPJ 2009, 38 (siehe auch dort den Sachverhalt) m. Anm. Schenkewitz) Thema: Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukt
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 5. März 2010 14 BV 08.1013, 14 BV 08.1014 - Thema: Beihilfe für das arzneimittelähnliche Medizinprodukt Hyaluronpräparat „GO-ON“
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 1. März 2010 20 ZB 09.3099 Thema: Anwendung des Elektrogesetzes auf externe Komponente von Hörsysteme
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| Kurz notiert
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- Deutschland bei Innovationen vorn
- Arbeitsplätze im Gesundheitswesen boomen
- Neuer internationaler GS1- Identifikationsstandard für Medizinprodukte
- EU-Notrufnummer 112 kaum bekannt
- BMBF fördert Versorgungsforschung mit 54 Millionen Euro
- InEK veröffentlicht Aufstellung über NUB 2010
- Regierungskommission zum Gesundheitswesen eingesetzt
- Deutsche Unternehmenssteuern auf dem Prüfstand
- Liegezeiten in Krankenhäusern rückläufig, Behandlungen nehmen zu
- DAV und Barmer GEK/TK vereinbaren neue Bedingungen zur Hilfsmittelversorgung
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| Personalia |
- Hacker verlässt RKI
Schmitz-Rode neuer Vorsitzender der DGBMT
Neuer Chef bei Carl Zeiss Meditec
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| Aus den Verbänden |
- DKG warnt: Ein Schritt in die Zweiklassenmedizin
- Gesundheitsreform: Viele erwarten persönlichen Nutzen
- Neuer Vertrag zur Präqualifizierung tritt in Kraft
- IT für den OP: Neue VDEStudie zur Vernetzung von IT mit Medizinprodukten
- VDGH: Chancen der Früherkennung für Prävention nutzen
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
- Erste Verordnung zur Änderung der DIMDI-Verordnung
- Änderungen von Dosier- und Verabreichungshilfen zugelassener Arzneimittel
- Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB XI
- Bekanntmachung der Fundstellen von Normen nach § 3 Nr. 18 MPG
- Änderung der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie Verordnungsfähige Medizinprodukte
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| Literatur |
Dieter Vorsteher/Heike Hartmann: Menschen, Orte, Zeiten - Weltgeschichte in Bildern
Der große Brockhaus in einem Band - 4. aktualisierte und überarbeitete Auflage
DIN: Medizinprodukte in Europa. 43. und 44. Ergänzungslieferung Februar/März 2010
Karl Feiden: Arzneimittelrecht-CD 2010, Version 2.9 - Arzneimittelrecht-Kommentar, Arzneimittelprüfrichtlinien.
Dr. Nicolai Besgen: Krankenhaus-Arbeitsrecht
Thorsten Beyerlein/Prof. Dr. Günter Borchert VIG Verbraucherinformationsgeset
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
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| MPJ 01/10 |
Seiten 1 66
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S.
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| Editorial |
New Approach oder ein Blick zurück?
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| Aufsätze |
Dr. Guido Middeler, Lübeck, und Prof. Dr. Horst Frankenberger, Lübeck
Konsequenzen aus der Umsetzung der europäischen Forderungen zur klinischen Bewertung in deutsches Recht
Die klinische Bewertung von Medizinprodukten soll deren Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck belegen und ist essentieller Bestandteil zum Nachweis der Erfüllung der Grundlegenden Anforderungen. Substantielle Änderungen mit Blick auf die klinische Bewertung ergeben sich durch die EU-Richtlinie 2007/47/EG und deren Umsetzung in deutsches Recht durch die 4. MPG-Novelle insbesondere bezüglich der klinischen Prüfung von Medizinprodukten. Durch die Einführung der Legaldefinition des Sponsors wird die Verantwortlichkeit für die klinische Prüfung von Medizinprodukten gleichgesetzt mit der Verantwortung des Herstellers von CE-gekennzeichneten Medizinprodukten. Das ab 21. März erforderliche Genehmigungsverfahren für klinischen Prüfungen bei der zuständigen Bundesoberbehörde erscheint auf den ersten Blick den Anforderungen der EU-Richtlinie zu entsprechen, was beim näheren Hinsehen jedoch nicht so ist. Durch unterschiedliche Implementierung in verschiedenen Mitgliedstaaten kann sich zudem ein Standortnachteil für Unternehmen der Medizinprodukte-Industrie in Deutschland ergeben. Am Beispiel der Richtlinienumsetzung in Österreich wird eine alternative Auslegung der EU-Vorgaben aufgezeigt.
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Marc Besen und Christian Miege, Düsseldorf
Einflussnahme auf den Wiederverkaufspreis die verschärfte Praxis des Bundeskartellamts Der Gesundheitssektor stand in den letzten zwei Jahren stark im Fokus der Wettbewerbsbehörden. In zwei kürzlich abgeschlossenen Verfahren hat nun das Bundeskartellamt in seinen Augen wettbewerbswidrige Praktiken beim Vertrieb von Medizinprodukten mit hohen Bußgeldern belegt. Die Entscheidungen betrafen einmal mehr das ohnehin schon vom Bundeskartellamt kritisch beäugte Verhältnis zwischen Hersteller und Händler, in diesem Fall in Bezug auf die Wiederverkaufspreise. Der Beitrag stellt die Fälle vor und bewertet sie.
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Dr. Hans Haindl, Wennigsen
EU-Recht zu SI-Maßeinheiten und zur Klinischen Prüfung: Erfahrungen aus der Praxis mit der Theorie
Maßeinheiten sind nicht solche Regelungen, die tagtäglich gerade in dem Medizinproduktebereich die meisten betroffenen Kreise beschäftigen. Alteingefahrene Bezeichnungen müssen nicht immer auch die rechtlich aktuellen sein. Diese Bemerkung hat Bedeutung sowohl für die Sicherheit von Patienten als auch für den internationalen Handel. Handelt es sich dabei um Produkte, die nur in Deutschland in den Verkehr gebracht werden sollen, so könnte man auf das deutsche Recht verweisen und das europäische Recht vernachlässigen. Wie ist es aber, wenn ein Produkt auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten in den Verkehr gebracht werden soll und noch ein deutscher Sachverständiger dazu ein verbindliches Gutachten abgeben soll? Dann muss er sich primär auf das europäische Recht stützen. Die Erfahrungen des Sachverständigen Dr. Hans Haindl sollen im Beitrag auch mit dem Ziel wiedergegeben werden, dass die europäischen und somit auch die an dem europäischen Recht beteiligten nationalen hier auch deutschen Regierungsinstitutionen und Verbändevertreter die Auswirkungen auf die praktische Anwendung berücksichtigen.
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Norbert Anselmann, Brüssel
Europäisch-Chinesische Normungsplattform soll den Zugang zur Normung verbessern
In der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Normungsorganisationen CEN2, CENELEC3, ETSI4 und der chinesischen Verwaltung für Normung (Standardisation Administration of China, SAC5) konnte ein wichtiger Fortschritt erzielt werden. Die europäischen Normungsorganisationen, die EU-Kommission und die EFTA haben im Januar 2010 mit der chinesischen Verwaltung für Normung SAC ein Verwaltungsabkommen über die Bereitstellung einer europäisch-chinesischen Normungsplattform abgeschlossen. Der Bericht stellt das Abkommen vor
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| Berichte |
Forschung MP-Recht: Förderverein der Uni Augsburg unter neuem Vorsitz
Dem Verein zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet des Medizinprodukterechts an der Universität Augsburg e. V. sitzt nun Rechtsanwalt Stefan Ort, Tuttlingen, vor. Er hat die Nachfolge von Dr. Gert Schorn, Meckenheim, angetreten, der aus persönlichen Gründen den Vorsitz abgegeben hat, nachdem er den institutionellen Aufbau des Vereins abgeschlossen hatte.
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BVMed-Konferenz: Neues Medizinprodukterecht Deutschland heute EU morgen
Insgesamt hat sich der Rechtsrahmen für Medizinprodukte bewährt, so das Fazit der Experten der BVMed- Sonderveranstaltung „Das Medizinproduktegesetz in der praktischen Umsetzung“ am 11. November 2009 in Bonn. Kritisch zu bewerten sei aber der allgemeine Trend, dass das Medizinprodukterecht immer mehr in Richtung Arzneimittelrecht verschoben wird.
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EU-Kommission: Medizinprodukte in anderer Generaldirektion der EU
Die Zuständigkeiten für das Medizinproduktewesen sind von der wirtschaftlich orientierten Generaldirektion der EU-Kommission nun zur der Generaldirektion umorganisiert worden, die für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig ist. Der neue Generaldirektor kommt aus Malta und heißt John Dalli. Damit dürften auch Schwerpunkte des Bereiches Medizinprodukte in Zukunft anders gelagert sein.
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31
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
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| Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
- BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 I ZR 193/06 (Revisionsentscheidung zu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.09.2006 U 91/05 s. MPJ 2007, 92)
Thema: CE-Kennzeichnung bei arzneimittelähnlichen Medizinprodukten
- VG Köln, Urteil vom 14. Oktober 2009 24 K 4394/08
Thema: Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukt
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| Kurz notiert
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- InEK veröffentlicht Abschlussbericht zum DRG-System 2010
- Krankheiten kosten jährlich 236 Milliarden Euro
- Neue Akkreditierungsstelle DAkkS
- AQUA veröffentlicht Entwurf für Methodenpapier zur Qualitätssicherung in der GKV
- G-BA: Qualitätssicherung ausbauen
- Verbesserte Patientenversorgung mit Register über Gelenkersatz
- Sparsamere Bildschirme
- EU bei Forschungsinvestitionen stabil
- Bestandsaufnahme für den Aufbau der Telematikinfrastruktur
- Textilforschung liefert neuen Therapieansatz für Wundauflagen
- 2008: Krankenhauskosten um 5 % gestiegen
- G-BA bezieht neuen Dienstsitz in Berlin
- Sieben Betriebe mit dem Deutschen Unternehmenspreis Gesundheit ausgezeichnet
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| Personalia |
- Bischoff neuer Gesundheitsminister in Sachsen-Anhalt
- Wolter leitet neuen SPECTARIS-Geschäftsbereich „Politische Kommunikation“
- Änderungen beim VDGH
- Löwer als BfArM-Präsident offiziell ernannt
- Alfred Dänzer neuer zweiter Vizepräsident der DKG
- Zahn Vorsitzender des Verwaltungsrates im GKV-Spitzenverband
- Gaßner folgt auf Hecken
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| Aus den Verbänden |
- Diagnostica-Industrie optimistisch für 2010
- SPECTARIS: Medizintechnik-Branche weitgehend stabil
- PTA-Registerprojekt erfolgreich abgeschlossen
- VDE-Papier: Neue telemedizinische Methoden schneller erstatten
- DKI-Studie: Innovationstransfer verbessern!
- eurocom informiert über Änderungen bei Hilfsmitteln
- BVMed und Spectaris lehnen Genehmigungspflicht klinischer Prüfungen ab
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- Ergänzung der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie Verordnungsfähige Medizinprodukte
- Bekanntmachung der Fundstellen von Normen nach § 3 Nr. 18 MPG
- BMU veröffentlicht Orientierungshilfen für bildgebende Untersuchungen
- BMBF veröffentlicht mehrere FuE-Fördermaßnahmen
- EU-Kommission veröffentlicht harmonisierte Normen
- EU-Kommission zu IVD-Spezifikationen
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55
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| Literatur |
Carlos A. Gebauer: Der Gesundheits-Affront
Gert Schorn: Medizinprodukte-Recht. 2. Auflage einschließlich 25. Aktualisierungslieferung - August 2009
DIN: Medizinprodukte in Europa. 42. Ergänzungslieferung Dezember 2009
Unseld, Dieter Werner: Medizinisches Wörterbuch Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch. 12. Auflage 2009.
Kloesel Cyran: Arzneimittelrecht Kommentar. 114. Aktualisierungslieferung September 2009.
Karl Feiden: Arzneimittelprüfrichtlinien. 30. Aktualisierungslieferung 2010.
Deutscher Apotheker Verlag: Apotheken-Vorschriften CD-ROM Juli 2009
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
62
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| MPJ 04/09 |
Seiten 238 329
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S.
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| Editorial |
2009 ein Jahr der Signale. 2010 ein Jahr der Herausforderung
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| Aufsätze |
Marion Wille, Kassel
Neuregelung der arzneimittelähnlichen Medizinprodukte: Antragsverfahren beim G-BA
Viele Medizinprodukte gelten leistungsrechtlich als Hilfsmittel i. S. d. § 33 SGB V und können auf diese Weise seitens der Krankenkassen erstattet werden. Für die kleine Gruppe der sog. arzneimittelähnlichen Medizinprodukte muss der G-BA gemäß § 31 Abs. 1 SGB V in einer Positivliste festlegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Medizinprodukte in die Arzneimittelversorgung ausnahmsweise einbezogen und damit wie Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden können.
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Dr. Dr. Adem Koyuncu, Köln und Tim Wybitul, Frankfurt/M.
Compliance Officer, Rechtsabteilungsleiter und Unternehmensleitung: Strafbarkeit, Haftung und Prävention
In Unternehmen der Medizinprodukte- und Pharmaindustrie gewinnt die Funktion eines Compliance Officers zunehmend an Bedeutung. Nun hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Compliance Officer regelmäßig eine strafrechtliche Garantenpflicht zur Verhinderung von Straftaten aus dem Unternehmen heraus trifft. Das Urteil hat für erhebliches Aufsehen gesorgt, was auch daran liegt, dass es weitreichende rechtliche und praktische Konsequenzen für Compliance Officer, Rechtsabteilungsleiter, Unternehmensorgane und die Unternehmen selbst hat. Die rechtlichen Folgen gehen weit über das Strafrecht hinaus. Dieser Beitrag erläutert dieses Urteil des BGH und seine Konsequenzen für die Praxis. Die Verfasser geben auch Empfehlungen zur Prävention von Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.
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Ehrhard Anhalt, Bonn
Abgrenzung Medizinprodukte Arzneimittel: Immunologische Reaktionsweisen als drittes Abgrenzungskriterium
Medizinprodukte dürfen ihre Zweckbestimmung weder auf pharmakologische noch metabolische noch immunologische Art und Weise erreichen, allenfalls kann ihre Wirkung damit unterstützt werden. Das europäische und deutsche Arzneimittelrecht fordern zumindest für die Funktionsarzneimittel ausdrücklich, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen sind. Insgesamt bleibt daher die Art und Weise, wie das in Frage stehende Produkt seine Wirkung erreicht das Hauptabgrenzungskriterium, und eine tiefere Kenntnis darüber ist wichtig, um Abgrenzungsentscheidungen sachgerecht vornehmen zu können.
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Christian Pisani, München-Gräfelfing
Strategien beim Know-how-Schutz
Ein wesentlicher Grund für die führende Position der deutschen Medizinproduktebranche ist Innovationskraft und technischer Vorsprung. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Wirksamkeit von Knowhow- Schutz für Unternehmen weiter an Bedeutung, wollen sie ihre einmal gewonnene Marktposition bei wachsender Konkurrenz erhalten und ausbauen. Hierbei entscheiden sich Unternehmen häufig dazu, ihr Know-how nicht durch Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte zu sichern. Der Beitrag bietet eine Übersicht über Ansätze, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse umfassend vor unbefugter Weitergabe zu schützen.
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Dr. Christian B. Fulda, München
Neue Gesetzgebung und Rechtsprechung: Der verkürzte Versorgungsweg in der Hilfsmittel-Versorgung
Nach der Neuregelung der Zusammenarbeit von Hilfsmittel-Leistungserbringern und Ärzten zum 1. April 2009 änderte die Große Koalition kurz vor Toresschluss der Legislaturperiode die Neuregelung erneut. Unabhängig davon hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zum verkürzten Versorgungsweg weiter präzisiert, gleichzeitig allerdings neue Fragen aufgrund Inkonsistenzen mit früherer Rechtsprechung aufgeworfen. Beide Entwicklungen führen dazu, dass Hilfsmittel-Leistungserbringer ihren Produktvertrieb erneut überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen.
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| Beiträge |
Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim, Bonn
Bundesministerium für Gesundheit: Neue Gesichter alte Aufgaben neue Handschriften?
Seit dem 28. Oktober 2009 hat das Bundesministerium für Gesundheit eine neue Spitze, als Bundesminister für Gesundheit Dr. med. Philipp Rösler sowie die Parlamentarischen Staatssekretäre Daniel Bahr (FDP) und Annette Widmann-Mauz (CDU). Beamteter Staatssekretär wird Röslers bisheriger Staatssekretär Stefan Kapferer (FDP) aus Niedersachsen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Gesichter im BMG.
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Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim, Bonn
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung: Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP zur 17. Legislaturperiode der Bundesregierung ist der Fahrplan der Regierungskoalition. Im Bericht sind die für die von den Medizinprodukten mittelbar- oder unmittelbar betroffen Kreise wichtigsten Passagen des Vertrages im Wortlaut aufgeführt. Im Grundsatz wurde von den einschlägigen Verbänden der Koalitionsvertrag positiv bewertet, wie die ersten Stellungnahmen dazu zeigen. Hier lesen
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273
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| Berichte |
Wiederaufbereitung: Schon viel geleistet. Noch mehr zu tun.
Die Umsetzung der Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten muss stärker überwacht und die Überwachungstätigkeit der Länder einheitlicher gestaltet werden. Das forderten Experten der MedInform-Konferenz zur Wiederverwendung von Medizinprodukten am 22. Oktober in Bonn.
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Das neue Medizinprodukterecht aus der Sicht der Praxis
Die neuen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten der 4. MPG-Novelle für Unternehmen der Medizinproduktebranche standen im Mittelpunkt der MedInform-Veranstaltung „Medizinprodukterecht aktuell Neue Anforderungen für Hersteller und praktische Umsetzung“ am 28. Oktober 2009 in Bonn.
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„Von der Innovation zur medizinischen Anwendung“
Unter diesem Motto stand das „Innovationsforum Medizintechnik“ in Berlin, bei dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 29. Oktober 2009 die Gewinner des diesjährigen Innovationswettbewerbs Medizintechnik ehrte.
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5. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht: Schutzrechte und Lizenzstrategien zur Sicherung des Know-how
Den Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht am 24. September 2009 an der Universität Augsburg bildeten Schutzrechte und Lizenzstrategien zur Sicherung des Know-how.
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
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| Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
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- Bundessozialgericht, Urteil vom 12. August 2009 -- B 3 KR 10/07 R Thema: Aufnahme von Geräten der sog. nichtinvasiven Magnetfeldtherapie nach der Magnetodyn®-Methode in das Hilfsmittelverzeichnis.
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. März 2009 I ZR 99/07
Thema: Wettbewerbsverstoß eines Zahnersatzherstellers: Ausloben und Gewähren von Prämien für den Bezug von Medizinprodukten DeguSmiles & more.
- Oberverwaltungsgericht NRW vom 8. September 2009 13 B 894/09 Thema: Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten; Bestimmtheitsanforderungen an Untersagungsverfügung
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. 05. 2009 3 C 5/09
Thema: Einordnung als Funktionsarzneimittel mit wissenschaftlichem Nachweis zum Urteil im Wortlaut
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| Kurz notiert
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- Deutsches Krankenhaus Verzeichnis (DKV) aktualisiert
- Elektronisches Gesundheitsberuferegister kommt nach Bochum■
- BQS veröffentlicht Qualitätsreport 2008■
- Vergabe-Entscheidung für AQUA rechtmäßig■
- Obama will Milliarden in Krebs- und Aids-Forschung investieren■
- Mammographie-Screening-Programm erfolgreich■
- EU: Schutz vor Markenpiraterie■
- Innovationspolitik und Bürokratieabbau für EU-Kommission prioritär
- BVMed lobt Zusammenarbeit im Hilfsmittelbereich
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| Personalia |
- Gesundheitsministerien mit neuen Köpfen
- DKG: Baum vorzeitig als Hauptgeschäftsführer bestätigt
- May bleibt SPECTARIS-VorsitzenderCichutek: Wechsel an PEI-Spitze
- Weber: Änderungen beim PKV
- Stadler übernimmt AWO-Bundesvorsi
- Fink an der Spitze der Bundesapothekerkammer
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| Aus den Verbänden |
- Neues Informationsportal zum Einsparpotenzial innovativer Medizintechnik
- Innovationsplattform „VDE MedTech“ startet
- Med Tech 2020: VDE ermittelt Branchentrends
- Mehr Sicherheit durch Healthcare Compliance-Netzwerk
- Medizintechnik-Verbände begrüßen Koalitionsvertrag
- ZVEI: Nuklearmedizin-Geräte häufig veraltet
- Stabile Inlandsumsätze, aber sinkende Exporte
- Informationsangebot auf Herzstimulation.de erweitert
- Lateinamerika mit profitablem Absatzmarkt
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- Ergänzung der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie Verordnungsfähige Medizinprodukte
- Empfehlungen zur Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen für Hilfsmittel
- Neue Kommissionsrichtlinie zu Arzneimitteln für neuartige Therapien mit Medizinprodukteanteil
- EU: Titel und Bezugsdaten harmonisierter Normen veröffentlicht
- Arzneimitteleigenschaft von Haut- und Händedesinfektionsmitteln
- DIMDI stellt Datenbank für Hochrisiko-IVD fertig
- BfArM zu Kondensatordefekten bei Sauerstoffkonzentratoren
- BfArM-Warnung zu Produktfälschungen von Novofine Kanülen
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| Literatur |
Nikolaus Pieper: Die Große Rezession - Amerika und die Zukunft der Weltwirtschaft
DIN: Medizinprodukte in Europa. 40. und 41. Ergänzungslieferung September/Oktober 2009
DIN: Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9000 ff. Dokumentensammlung
5. Auflage 2009
Kloesel Cyran: Arzneimittelrecht Kommentar, 113. Aktualisierungslieferung Stand: 1. März 2009.
DIN-Katalog für technische Regeln auf CD-ROM;
Deutsche Normen und technische Regeln, Internationale Normen Jahresabo Band 1 und 2
DIN: Die Korrekturzeichen stets im Blick: Schreibtischunterlage Korrekturzeichen DIN 16511
Apotheken-Vorschriften CD-ROM - Bundesrecht und alle Landesrechte; Stand: Januar 2009
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen
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| MPJ 03/09 |
Seiten 162 236
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S.
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| Editorial |
Geld oder Patient? Droht eine zweite Auflage des Herzklappenskandals?
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| Aufsätze |
Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim
Vorsicht: Augenmerk auf das verdeckte EG-Recht legen
Mit dem Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften wird weitgehend EG-Recht in deutsches Recht umgesetzt. Neben dem Medizinproduktegesetz (MPG) selbst werden auch Verordnungen geändert. Die notwendigen Änderungen ergeben sich insbesondere aus der Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/47/EG. Außerdem werden im MPG Anpassungen, insbesondere im Bereich der Vorschriften zur Überwachung, vorgenommen, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 765/ 2008. Wegen der Vorgaben der EG-Richtlinie 2007/47/EG treten die meisten Bestimmungen erst am 21. März 2010 in Kraft; die Anwender dieses Rechts müssen sich aber schon jetzt darauf einstellen: also schon jetzt handeln.
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Prof. Dr. Christian Koenig und Volker Bache, Bonn
Verfassungsrechtliche Bewertung im Hinblick auf die sogenannte „unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten“
Im Rahmen der 15. AMG Novelle wurde die Änderung des erst zum 1.04.2009 in Kraft getretenen § 128 SGB V beschlossen, welcher die sogenannte „unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten“ verbietet. Bereits vor der Änderung wurden durch die weite Fassung der Norm vielseitige, in der Praxis wünschenswerte Kooperationsformen zwischen Hilfsmittelleistungserbringern und Vertragsärzten unterbunden. Auf Grund der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen kamen verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 128 SGB V auf. Durch die nun beschlossene Änderung werden diese Bedenken jedoch nicht adressiert, sondern im Gegenteil der Anwendungsbereich des Verbots und damit der Kreis der betroffenen Grundrechtsträger wird deutlich erweitert. § 128 SGB V ist vor allem in dreierlei Hinsicht verfassungsrechtlich angreifbar. Erstens bestehen Zweifel an der Angemessenheit der Regelung hinsichtlich des Eingriffs in die Berufsfreiheit der Normadressaten. Zweitens verstößt § 128 Absatz 3 SGB V gegen den Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes. Und drittens ist die Norm mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar.
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Ralf Sibbing und Dr. Guido Middeler, Lübeck
Wirken Macrogol-haltige Laxanzien und Simeticon-haltige Produkte auf metabolische Art und Weise?
Die Abgrenzung zwischen Medizinprodukten und Arzneimitteln basiert auf den Legaldefinitionen bezüglich der Wirkungsweise ihrer Inhaltstoffe. In der Praxis zeigt sich, dass die Interpretation der Legaldefinitionen von den europäischen Behörden unterschiedlich ausfällt. Als Ergebnis sind bestimmte Produkte in unterschiedlichen Mitgliedstaaten als Medizinprodukte, Arzneimittel oder sogar als beides im Verkehr! Das führt zu einer großen Verunsicherung der betroffenen Unternehmen. Der vorliegende Artikel beschreibt am Beispiel der Stoffe Polyethylenglykol (Macrogol) und Simeticon die unterschiedliche Auslegung des Begriffes metabolische Wirkungsweise und führt Argumente auf, warum eine solche bei den genannten Stoffen nicht vorliegt.
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Oliver Esch und Hanna Quintern, Köln
Entscheidung des EuGH: Deutsche GKVen unter Vergaberechtsregime
Mit Urteil vom 11.06.2009 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rs. C-300/07 die Eigenschaft gesetzlicher Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber i. S. d. (EU-) Vergaberechts bejaht. Die Entscheidung ist richtungweisend und unterwirft die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland über die Auftragsvergabe im Bereich der sog. integrierten Versorgung hinaus in weiteren Bereichen des Leistungserbringerrechts der GKV dem Vergaberechtsregime. Darüber hinaus hat sich der EuGH mit der Frage der Einordnung gemischter Verträge als Dienst- oder Liefervertrag sowie als Rahmenvereinbarung oder Dienstleistungskonzession befasst. Im Folgenden werden die tragenden Gründe des EuGH kurz dargestellt und erläutert.
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| Beiträge |
Dr. Susanne Ulmar, München
Die UWG-Novelle Änderungen und Auswirkungen auf die Medizinprodukteindustrie
Zum 30. Dezember 2008 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) novelliert. Der Gesetzgeber hat damit die europäische Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP Richtlinie) umgesetzt. Mit der UWG-Novelle hat das Wettbewerbsrecht grundlegende Änderungen erfahren, die vom Anwendungsbereich über die schwarze Liste bis hin zum Belästigungstatbestand reichen. Die Änderungen sind auch für die Medizinprodukteindustrie von Bedeutung, da diese bei Werbe- und Vertriebsmaßnahmen nicht nur das Heilmittelwerberecht, sondern auch das allgemeine Wettbewerbsrecht beachten muss.
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Philipp Reusch, Saarbrücken
Complaint Management in der Medizinprodukteindustrie
Die Behandlung von Reklamationen, Kundenbeschwerden und Rückmeldungen aus dem Handel oder dem Vertrieb (Complaint Management) ist weder gesetzlich noch normativ eindeutig und umfassend geregelt. Lediglich der Umgang mit Vorkommnissen ist gesetzlich geregelt. Wie ein Unternehmen aber überhaupt aufgestellt sein muss, um Marktinformationen erfassen und verwerten zu können, regeln auch diese Vorschriften nicht. Dabei gehört die Organisation des Reklamationsmanagements und des Umgangs mit den gewonnenen Daten ebenso zu den Pflichten eines Unternehmens wie andere Inhalte, die unter dem Begriff Compliance zusammengefasst werden. Der Beitrag versucht einen Überblick über die rechtlichen und normativen Vorgaben und Rahmenbedingungen zu geben und ein strukturelles Konzept für ein Complaint Management zu entwickeln.
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Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim
Abgrenzung AM/MP: Änderung des AMG mit Auslegungsbedarf
Mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurde der Begriff „Arzneimittel“ auf der Basis von EG-Recht neu definiert. Dabei wurde aber die Regelung, was Arzneimittel nicht sind, nicht als Folge geändert. Dadurch ergibt sich im deutschen Recht Auslegungsbedarf. Dieser ist umso notwendiger, da diese Definition nicht nur auf Deutschland sondern auch international im Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Sicherheit dieser Produkte sowie auf die Zuständigkeiten der Zulassungs- und Überwachungsbehörden Auswirkungen haben kann. Deutsche Medizinprodukte- oder Arzneimittelhersteller können dadurch erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben. Produkte, die nicht dem jeweiligen deutschen (Spezial-)Recht entsprechen, wären in Deutschland nicht verkehrsfähig und müssten vom Markt oder aus dem Betreiben und Anwenden genommen werden. Dies gilt auch für diese deutschen Produkte in den anderen Vertragsstaaten des EWR entsprechend. Zudem hängt diese Zuordnung der Produkte auch eng mit der Kostenerstattung im Rahmen der GKV zusammen.
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Dr. Dr. Adem Koyuncu, Köln
Die klinische Forschung mit Medizinprodukten und die neue Sponsor-Definition
Die Bedeutung der klinischen Prüfung von Medizinprodukten wird zunehmen. Die 4. MPG-Novelle hat das Recht der klinischen Forschung mit Medizinprodukten erweitert und an das Arzneimittelrecht angepasst. Daraus ergeben sich im Folgenden darzustellende Neuerungen für die Praxis. Ferner wurde die Definition des Sponsors der klinischen Prüfung aus dem AMG übernommen. Hierbei offenbart das MPG ein schwieriges Verhältnis zu Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG, GbR). Nachdem diese bisher schon aus anderen Definitionen im MPG (z. B. „Hersteller“) ausgeklammert waren, wurden sie nun auch aus der Sponsor-Definition ausgeblendet. Daraus folgt, dass Personengesellschaften nun anders als vor der 4. MPG-Novelle nicht Sponsor einer klinischen Prüfung mit Medizinprodukten sein dürfen. Was das bedeutet, wie es dazu kam und wie mit der Situation umzugehen ist, beleuchtet dieser Beitrag.
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Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim
Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes
Gerade in den letzten Wochen hat sich gezeigt, wie skeptisch bis ablehnend viele Bürger nicht nur Deutschlands sondern auch anderer Staaten gegenüber der Europäischen Union sind. Dies liegt daran, dass den Bürgern zu wenig die Vorteile des Binnenmarktes verdeutlicht werden, aber auch daran, dass viele Stellen, so auch Behörden, sich nicht genügend für ein Funktionieren des Binnenmarktes einsetzen. Dieser Mangel wird „Brüssel“ angelastet, wobei (willentlich?) übersehen wird, dass die Gründe dafür oft in Deutschland bzw. in dem jeweiligen Staat selbst liegen. Die EU-Kommission stellte folgerichtig fest, dass das Funktionieren des EU-Binnenmarktes noch weiter verbessert werden kann und muss. Sie legte deshalb am 29. Juni 2009 eine Empfehlung zur Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes (2009/524/EG) vor.
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Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim
Jetzt nur noch eine einzige Akkreditierungsstelle
Seit dem Jahre 2005 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Gesetz zur Akkreditierung innerhalb der Bundesregierung und mit den betroffenen Kreisen beraten. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2009 und somit rechtzeitig vor Ablauf der Legislaturperiode wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz AkkStelleG) am 18. Juni 2009 beschlossen. Nach diesem Gesetz gibt es in Deutschland nur noch eine einzige Akkreditierungsstelle. In ihr werden alle nationalen Akkreditierungstätigkeiten zusammengeführt und hoheitlich ausgeführt. In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Akkreditierung derzeit auf über 20 verschiedene Einrichtungen verteilt. Neben Bundes- und Länderstellen sind dies auch private Stellen. Hintergrund des Gesetzes ist eine europäische Verordnung. Danach müssen die Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2010 über jeweils eine einzige nationale Akkreditierungsstelle verfügen.
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| Berichte |
Fachverband Biomedizinische Technik: 10. Würzburger Medizintechnik Kongress
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
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| Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
- EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 C-300/07 Thema: Öffentliche Auftraggebereigenschaft der Gesetzlichen Krankenkassen Anfertigung und Lieferung von individuell an die Bedürfnisse der Patienten angepassten orthopädischen Schuhen
- Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19. März 2009 C-489/06 Thema: Öffentliche Aufträge Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Lieferungen für Krankenhäuser
- BSG, Beschluss vom 22. April 2009 B 3 KR 54/08 B Thema: Hilfsmittelversorgung zum Behindertenausgleich Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung
- BGH, Beschluss vom 13. Mai 2009 - IV ZR 217/08 - Thema: Kostenübernahme für die Batterien eines Cochlea-Implantats im Rahmen einer Privaten Krankenversicherung
- SG Hamburg, Beschluss vom 26. Februar 2009 S 34 KR 164/09 ER Thema: Umfang und Verfassungsmäßigkeit des Informationsrechts anderer Leistungserbringer über den Inhalt von Altverträgen nach § 127 Abs. 2 Satz 4 SGB V
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| Kurz notiert
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- Start für die Pflegenoten
- Überarbeitung der EU-Vorschriften für Kosmetika
- Neuartiger beschichteter Ballonkatheter verbessert die Durchblutung der Herzkranzgefäße
- Neues Versandapothekenregister beim DIMDI vorgestellt
- EU will führend werden in visionärer Forschung
- Knorpelersatz-Behandlung des Kniegelenks weiterhin GKV-Leistung
- Implantierbare Medizinprodukte: G-BA fordert Kombination von produkt- und
- Patientenbezogener Qualitätssicherung
- EU engagiert sich für Kleinunternehmen
- Online-Arztbibliothek gestartet
- Ambulante Betreuung von HKL-Patienten per Telemedizin
- Erstes Kunstherzregister gestartet
- PKV steigt aus elektronischer Gesundheitskarte aus
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| Personalia |
- VDI Fachbereich Medizintechnik mit neuem Vorsitzenden
- Neuer BfArM-Vizepräsident
Nebel neue Vorsitzende des BDPK
- Neue Mitarbeiterin in der Abteilung Medizinprodukte beim BAH
- Schulze führt weiterhin Diagnostica-Verband
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| Aus den Verbänden |
- Spectaris intensiviert Kontakte nach Kasachstan
Erlaubnisvorbehalt für innovative Behandlungsmethoden auch im Krankenhaus?
- Umfangreiches neues Informationsmaterial des BVMed
- SPECTARIS: Investitionsstau in Krankenhäusern abbauen
- BVMed gründet Ausstellerbeirat Kardiologie
- Neuerungen bei Software als Medizinprodukt
- Gendiagnostikgesetz schafft Rechtssicherheit
- Indien: Gesundheitssektor zeigt keinerlei Krisenanzeichen
- IW-Studie „Deutschlands Zukunftsbranchen 2009“ sieht Medizintechnik vorne
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- Ergänzung der Anlage V (vormals Anlage 12) zur Arzneimittel-Richtlinie Verordnungsfähige Medizinprodukte
- Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB XI
- Verweise auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften EU-Schweiz aktualisiert
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| Literatur |
Bauer/ Neumann/ Saekel: Zahnmedizinische Versorgung: Deutschlands Mundgesundheit und Versorgungsqualität eine Kritische Bestandsaufnahme
Karl Feiden: Arzneimittelprüfrichtlinien, 29. Aktualisierungslieferung 2009
Gert H. Schorn: Einführung in das europäische und deutsche Medizinprodukterecht und in angrenzende Rechtsbereiche.
Medizinprodukte in Europa. 38. und 39. Ergänzungslieferung April/Juli 2009
Axel Hinrich Murken: Lehrbuch der Medizinischen Terminologie. Grundlagen der ärztlichen Fachsprache
Kloesel Cyran: Arzneimittelrecht Kommentar, 112. Aktualisierungslieferung Stand: 1. Januar 2009
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
233
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| MPJ 02/09 |
Seiten 83 160
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S.
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| Editorial |
Der Laie staunt der Fachmann wundert sich
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ln eigener Sache
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Prof. Klindt als neues Beiratsmitglied
Interview mit Professor Klindt: BGH-„Pflegebetten-Urteil“
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| Aufsätze |
Dr. Ulrike Brucklacher, Reutlingen
Erstattung von innovativen Medizinprodukten im System der gesetzlichen Krankenversicherung
Forschende Unternehmen konzentrieren sich bei der Entwicklung innovativer Medizinprodukte meistens auf die im Zentrum der Entwicklung stehende Idee und auf deren wissenschaftlich-technische Umsetzung. Dabei wird nicht selten versäumt, rechtzeitig über einen ganz wesentlichen Faktor für den späteren wirtschaftlichen Erfolg der Entwicklung nachzudenken: Wird das neue Produkt im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt? Der Artikel gibt einen Überblick darüber, wie neue, innovative Medizinprodukte ins System der GKV eingeführt werden können.
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88
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Dr. Mathias Klümper, Düsseldorf und Erik Vollebregt, Amsterdam:
Die Regulierung von Software bei Medizinprodukten
Zur Zeit des Entwurfs der EU-Richtlinien über Medizinprodukte Anfang der 1990er Jahre war Software entweder noch gar nicht Bestandteil von Medizinprodukten oder spielte nur eine nebensächliche Rolle. Seit den frühen Tagen des europäischen Medizinprodukterechts hat sich das technische Umfeld grundlegend geändert, insbesondere mit Blick auf die Weiterentwicklung der Computertechnologie und den jüngsten Fortschritten der Softwareentwicklung. Die rein mechanischen oder elektrischen Komponenten bestimmen nicht länger die entscheidenden Funktionen und Merkmale von Medizinprodukten. Stattdessen spielt Software eine immer bedeutendere Rolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der heutigen Medizinprodukte.
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| Beiträge |
Klaus Ostermayer und Werner Kexel, Darmstadt:
Software: Ein Medizinprodukt mit hohem Risikopotenzial
Moderne Medizin ist heute ohne den Einsatz von softwaregesteuerten Medizinprodukten und -systemen nicht mehr denkbar. Maßgeblich mitverantwortlich für den Erfolg von Diagnose und Therapie ist dabei die eingesetzte Software. Nirgendwo sonst sind Softwaresysteme so nahe am Menschen und müssen darüber hinaus während ihres Einsatzes für die Sicherheit der Patienten und Anwender sorgen. Deshalb müssen Fehler und auch die anstehenden Änderungen des Medizinprodukterechts besonders ernst genommen werden.
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Dr. Christian Pisani, München-Gräfelfing
Persönliche Haftung und Versicherungslösungen
Die persönliche Haftung der Unternehmensleitung ist kein Modethema, sondern kalte Realität. Dies gilt nicht zuletzt auch für die Medizinproduktebranche. Mögliche Haftungsrisiken ergeben sich dabei nicht allein aus dem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, sondern auch aus so unterschiedlichen Bereichen wie etwa dem Patentrecht, dem Insolvenzrecht oder im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung. Schadensersatzansprüche können dabei schnell Existenz bedrohende Ausmaße annehmen. Es verwundert daher nicht, wenn Geschäftsführer, Vorstände, sonstige (Aufsichts-)Organe, aber auch bestimmte leitende Angestellte auf den Abschluss einer so genannten D&O-Versicherung drängen.
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Dr. Volker Lücker
4. MPG-Novelle auf den Weg gebracht
Die 4. Novelle des Medizinproduktegesetzes nebst Teilen der dazugehörigen Verordnungen ist nunmehr definitiv auf den Weg gebracht. Der auf dem Referentenentwurf basierende Regierungsentwurf in der Fassung vom 16.03.2009 (BT-Drucks.16/12258) hat zwischenzeitlich den Bundesrat passiert und eine erste Lesung im Bundestag erfahren. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses hat auch die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages stattgefunden (11.05.2009).
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| Berichte |
Medizinprodukterecht im Wandel: Ist das AMG das Maß aller Dinge?
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Weiterbildung: Universität Augsburg: zweiter Kurs beendet
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C. Göttsches, Essen
GKV-OrgWG: Neuerungen, Auswirkungen und Chancen für Leistungserbringer und Hersteller
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MedInform-Konferenz: Gesundheitsfonds und Morbi-RSA
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Swissmedic: Tagung für Kontaktpersonen im Spital ein wichtiger Bestandteil des Vigilance-Meldesystems
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
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| Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
- Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. Februar 2009 1 BvR 120/09 Thema: Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (hier: Elektrorollstuhl)
- BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 VI ZR 170/07 Thema: Zur Gefahrabwendungspflicht des Herstellers von Produkten mit Sicherheitsmängeln
- Bundessozialgericht, Urteil vom 3. März 2009 B 1 KR //08 R Thema: Lieferant von Sondennahrung als Leistungserbringer gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse und Umsatzsteuer
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| Kurz notiert
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- EU-Recht: Mehr Elektronik, weniger Papier
- Entscheidung im Vergabeverfahren Qualitätsinstitut
- Richtlinien werden zügig umgesetzt
- Neues Energieetikett für energiesparende Elektrogeräte
- Krankenhausinvestitionen 2009
- Onlinemarktplatz für medizinische Geräte kostenfrei für niedergelassene Ärzte
- Gesundheitsausgaben weiter gestiegen
- Almunia: EU braucht eigene Außenwirtschaftspolitik
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| Personalia |
- Dr. Norbert Gerbsch neuer stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI
- Jürgen Banzer neuer hessischer Gesundheitsminister
- Dr. Martin Walger neuer Geschäftsführer des VDGH
- Neuer Leiter der Kommissionsvertretung in Berlin
- Verband der Uniklinika wählt Vorstand neu
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| Aus den Verbänden |
- Innovationsorientierte Gesundheitswirtschaft trotzt Wirtschaftskris
- BVMed-Jahresbericht: Wettbewerb muss qualitätsorientiert geführt werden
- Neutrale Patienteninformationen im Internet
- BVMed: „Krankenhäuser können jetzt Gas bei Innovationen geben!“
- Medizintechnik-Handel mit China
- Telemedizin in die flächendeckende Regelversorgung Aufnehmen
- Diagnostica-Verband jetzt in Berlin
- Spectaris-Initiative „Vorsprung Medizintechnik“
- Ausschreibung von Hilfsmitteln abschaffen?
- VDI Arbeitskreis Medizintechnik ins Leben gerufen
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- Neue gemeinsame technische Spezifikationen für IVD
- G-BA: Hilfsmittel-Richtlinien neu gefasst
- G-BA: Arzneimittel-Richtlinie neu gefasst Medizinprodukte in Anlage V
- Ergänzung der Anlage V (vormals Anlage 12) zur Arzneimittel-Richtlinie verordnungsfähige Medizinprodukte
- Eigener Abschnitt in der Verfahrensordnung des G-BA für die Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Bekanntmachung der Fundstellen von Normen nach § 3 Nr. 18 MPG
- Bekanntmachungen zu Zwischenfällen mit Medizinprodukte
- Förderprogramm „Optische Technologien“ des BMBF
- Innovationswettbewerb Medizintechnik 2009
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| Literatur |
Medizinprodukte in Europa. 37. Ergänzungslieferung Februar 2009
Arzneimittelrecht Kommentar. Kloesel Cyran, 111. Aktualisierungslieferung
Deutsches Betäubungsmittelrecht. Kommentar
Valentin Saalfrank: Handbuch des Medizin- und Gesundheitsrechts
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154
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
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| MPJ 01/09 |
Seiten 1 82
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S.
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| Editorial |
Yes-We Can! Die neue Gesundheitsreform
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ln eigener Sache
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MPJ-Ausgaben auf breiteren Schultern
MPJ-Herausgeberbeirat:
Mit VDGH nun alle Medizinproduktehersteller-Verbände vertreten
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| Beiträge |
Claus Burgardt, Bonn
Medizinprodukterechtliche Regelungen im GKV-OrgWG
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVOrgWG) ist weitestgehend am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Dieses Gesetz reiht sich ein in die lange Kette der Gesundheitsreformgesetze, die immer wieder die Rahmenbedingungen für die Anbieter gesundheitlicher Leistungen im System der GKV geändert haben. Auch wenn der Name des Gesetzes die Erwartung nahe legt, dass es sich (ausschließlich) mit den Organisationsstrukturen der GKV beschäftigt, enthält das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen, die für den Medizinproduktebereich von Interesse sind. Der Beitrag betrachtet diese Regelungen schwerpunktmäßig.
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Oliver Esch, Köln
EU-Vergaberecht und SGB V
In der Rechtssache C-300/07 wurden im Dezember 2008 die Schlussanträge des Generalanwalts dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Gegenstand ist zum einen die Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland als öffentliche Auftraggeber zu qualifizieren und als solche grundsätzlich dem EU-Vergaberecht unterworfen sind. Darüber hinaus wurden dem Gerichtshof Fragen zur Einordnung bestimmter Verträge im Bereich der integrierten Versorgung als öffentliche Aufträge vorgelegt. Im Bericht werden die Schlussanträge des Generalanwalts kurz dargestellt und erläutert.
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Dierk Meyer-Lüerssen, Frankfurt
Medizinproduktegesetz: Software für In-vitro-Diagnostika
Nach der derzeit geltenden Definition von In-vitro-Diagnostika in MPG und IVD-Direktive fällt Software dann unter das Medizinproduktegesetz, wenn diese für ein einwandfreies Funktionieren des In-vitro-Diagnostikums erforderlich ist. Das bedeutet, dass Software dann unter das MPG fällt, wenn sie notwendig ist, damit das IVD seine Funktionen ausführen kann, das System ohne sie also nicht funktioniert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage und einen Ausblick auf anstehende MPG-Neuregelungen.
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Christian Pisani, München-Gräfelfing
Telemedizin in der Prüfung: Versicherungsrechtliche Aspekte bei der Durchführung klinischer Studien
Für die Zukunft besteht für die in Deutschland noch junge Telemedizin erhebliches Wachstumspotential. Vor dem Hintergrund klinischer Prüfungen im Zulassungsverfahren ergeben sich aus juristischer Sicht weit reichende für die Praxis bedeutsame Problemfelder im Zusammenhang mit der Haftung sowie der Versicherung solcher klinischen Prüfungen. Versicherungsfragen scheinen dabei bislang kaum geklärt zu sein. Der Beitrag will einen ersten Abriss zu den insofern relevanten Fragestellungen geben.
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Mathias Klümper, Düsseldorf und Pascal Hofer, Mannheim
Der VDGH-Kodex ein neuer Stern am Kodexhimmel
Industrieverbände der Pharma- und Medizinprodukteindustrie haben als Reaktion auf die Erkenntnisse des so genannten Herzklappenskandals unternehmensübergreifende und branchenspezifische Verhaltenskodizes aufgestellt. Auch die Mitglieder des Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH), die Eigenanwendungs- IVD anbieten, haben einen solchen Kodex verabschiedet, der den Mitgliedsunternehmen bindende Verhaltensmaßstäbe für die in der Praxis typischen Kooperationsformen zwischen Industrieunternehmen und medizinischen Einrichtungen und Ärzten vorgibt. Der Beitrag geht auf Regelungsschwerpunkte dieses Kodex ein und arbeitet die Unterschiede zum bereits etablierten FSA-Kodex der Pharmaindustrie heraus. Ferner zeigt dieser Beitrag den Umsetzungs- und Handlungsbedarf auf, der für betroffene Unternehmen in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht aus dem neuen VDGH-Kodex folgt.
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Kerstin Kloscz, Berlin
Erfahrungsbericht: Qualitätssicherung bei der Aufbereitung
Vanguard als Marktführer verfügt über jahrelange Erfahrungen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Wegen der Anzahl und Unterschiedlichkeit der verwalteten Medizinprodukte war es erforderlich, umfassende qualitätssichernde und verwaltungsorganisatorische Anforderungen berücksichtigen zu können. Im Beitrag wird das hierzu entwickelte VanguardServicemodell vorgestellt und erläutert. Pauschalierungen jedweder Art stehen einer ordnungsgemäßen Aufbereitung entgegen. Systempartnerschaften zwischen Herstellern und Aufbereitern können helfen, innovative Technologien einem breiteren Patientenkreis zur Verfügung zu stellen und ökonomische und ökologische Reserven zu erschließen.
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Norbert Anselmann, Brüssel
Europäische technische Vorschriften und Normen: Grundlegende Reform mit Auswirkung für Medizinprodukte
In den Rechtsbereichen, die Medizinprodukte betreffen, stehen in Deutschland zurzeit die Umsetzung von europäischem Recht in deutsches Recht an, wie die Umsetzung der Richtlinie 2007/47/EG in das deutsche Medizinprodukterecht sowie das neue europäische Recht zum New Approach wie die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung und der Beschluss 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten in das deutsche Akkreditierungsgesetz. Im Bereich der sog. Neuen Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung (New Approach) hat sich soviel geändert, dass es angebracht ist, diesen gesamten Bereich im Zusammenhang dazustellen. Die Darstellung ist absichtlich nicht nur auf den Medizinproduktebereich konzentriert sondern bezieht im weiten Umfang auch andere Produktbereiche, die vom New Approach erfasst werden, mit ein, da diese mittelbar die Medizinprodukte berühren können.
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Alex M. Zbinden, Bern
Medizintechnik und Medizininformatik in der Schweiz. Berner Fachhochschule: Studiengänge mit Herausforderung
In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keine eigenständige Berufsbildung zum Medizintechniker oder Medizininformatiker. Dennoch braucht es diese Fachleute, und zwar in steigender Zahl, denn die Erfolge der modernen Medizin beruhen zu einem wesentlichen Teil auf der Medizintechnik und zunehmend auch auf der Medizininformatik. Was aber soll hier gelehrt werden? Wer erteilt den Unterricht und in welcher Form? Wer kommt für die Kosten auf?
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| Berichte |
Bericht von einem Tagesseminar: MPG und Betreiberverordnung am 9. Oktober 2008 in München
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
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| Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
- Revisionsurteil des BGH vom 16. 12. 2008 VI ZR 170/07
Thema: Erstattung von Nachrüstungskosten für Pflegebetten (Vorabnotiz)
- LG Nürnberg-Fürth vom 28. 08. 2008 4 O 13193/04
Thema: Verletzung der Aufklärungspflicht bei neuen Behandlungsmethoden im Zusammenhang mit der Anwendung von Medizinprodukten
- OLG Koblenz vom 12. 06. 2008 5 U 1630/07
Thema: Haftung des Krankenhauses. Anscheinsbeweis für ein ärztliches Fehlverhalten bei Gefäßverschlüssen nach einer Herzkatheteruntersuchung; Darlegung eines Aufklärungsmangels nach nachgewiesener Patientenunterrichtung
- Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 29. 05. 2008 12 241/07 Thema: Haftung des Zahnarztes wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht über das Risiko einer Implantatabstoßung
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| Kurz notiert
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- Qualitätssicherung in Arztpraxen und Kliniken
- Studie: Internet bei Gesundheit zentraler Ratgeber
- Erweiterung, Neustrukturierung und Anpassung der Verfahrensordnung des G-BA
- Rekordbeteiligung bei Präventionsprojekten der gesetzlichen Krankenkassen 2008
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| Personalia |
- Ein IVD-Urgestein geht: Dierk Meyer-Lüerßen wechselt vom VDGH in den Ruhestand
- In Memoriam Jürgen Sembritzki
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- Markus Zobrist wechselt in den Ruhestand
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- Kölking als VKD-Vorsitzender bestätigt
- Straub wechselt zum Rhön-Klinikum
- Christian Weinrank (Medtronic) neues BVMed-Vorstandsmitglied
- Dr. Rudolf Kösters als DKG-Präsident wiedergewählt
- Neuwahl des Vorstandes des IHE Deutschland e. V.
- Neue Vorstände bei den Apothekern
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| Aus den Verbänden |
- „Forum eStandards“ will Beschaffungsprozesse zwischen Krankenhäusern und Lieferanten verbessern
- Gendiagnostikgesetz: Diagnostica-Industrie sieht noch Änderungsbedarf
- Änderungen im Hilfsmittelbereich: Eurocom informiert Ärzteschaft
- Erleichterungen für Medizintechnik-Handel mit China
- Spectaris: Investitionsstau in Krankenhäusern durch Konjunkturprogramm auflösen
- „Qualitätsoffensive Ultraschall“ Erfolgsmodell für die Umsetzung von Innovation im Gesundheitsmarkt
- MedTech-Verbände an EU-Kommissar Verheugen: Erneute Überarbeitung der Medizinprodukte-Gesetzgebung verschieben
- Neuer BVMed-Fachbereich: „Verkürzter Versorgungsweg“ (FBVV)
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- Ergänzung der Anlage 12 zur Arzneimittel-Richtlinie Verordnungsfähige Medizinprodukte
- Bekanntmachungen zu Zwischenfällen mit Medizinprodukten
- Bekanntmachung zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. § 78 SGB XI
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| Literatur |
Buchbesprechungen
Schorn: Medizinprodukte-Recht 23. und 24. Aktualisierungslieferung
Medizinprodukte in Europa 36. Ergänzungslieferung
Europäisches Arzneibuch, 6. Ausgabe, 1. Nachtrag (Ph.Eur. 6.1)
Arzneimittelrecht-CD Version 2.8
Feiden/Pabel: Arzneimittelrecht-Kommentar/Arzneimittelprüfrichtlinien.
Norm DIN EN ISO 9001: „Qualitätsmanagementsysteme Anforderungen“
Apotheken-Vorschriften CD-ROM Bundesrecht und alle Landesrechte
Dragon NaturallySpeaking® 10 Preferred Spracherkennungs-Software
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
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| MPJ 04/08 |
Seiten 208 274
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S.
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| Editorial |
Alea iacta est und sie rollen noch immer
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| Kommentar |
Dr. Volker Lücker
Schematischer Formalismus
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ln eigener Sache
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MPJ-Herausgeberbeirat: Jetzt auch die Länder vertreten
Vorstellung von Herrn Dr. Jürgen Attenberger als neues Mitglied des MPJ-Herausgeberbeirates.
Steinrücken neuer ständiger MPJ-Mitarbeiter
Herr Thiemo Steinrücken wird als neuer Mitarbeiter des Medizinprodukte Journal (MPJ) vorgestellt.
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| Beiträge |
Dr. Heike Wachenhausen, Bonn
Klinische Prüfung: Die Umsetzung der gesetzlichen Schutzkriterien bei Minderjährigen und Einwilligungsunfähigen
Die klinische Prüfung mit Medizinprodukten ist Bestandteil der gemäß § 19 MPG vorgesehenen klinischen Bewertung. Die notwendigen klinischen Daten ergeben sich aus der wissenschaftlichen Literatur und/oder den Ergebnissen aller klinischen Prüfungen mit den jeweiligen Medizinprodukten. Die klinische Prüfung mit einem Medizinprodukt ist nicht vergleichbar mit einer klinischen Arzneimittelprüfung. Dies ist zum einen auf die extreme Spannbreite der Medizinproduktekategorien zurückzuführen. Zum anderen ist das individuelle Design einer klinischen Prüfung abhängig von der Medizinproduktekategorie. Von dieser hängt unter Umständen auch ab, ob die klinische Prüfung gezielt mit minderjährigen oder einwilligungsunfähigen Personen durchzuführen ist.
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Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim
Mängel im Medizinproduktewesen: BfArM und die Erwartungen der Öffentlichkeit
„Der Spiegel“ hat mit seinem Beitrag „Gefährliche Schnarchnasigkeit“ („Der Spiegel“, 5. Mai 2008) das Augenmerk auf die Medizinprodukte gelenkt aber auch Rundfunkbeiträge wie in „Frontal 21“ und „Hart aber Fair“ haben dies getan. Im Mittelpunkt steht dann oft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das Medizinprodukte Journal hatte den „Spiegel“-Beitrag mit kritischen Bemerkungen in beiden Richtungen (Spiegel und die vom Spiegel zitierten Personen) zum Anlass für eigene Anmerkungen genommen (MPJ 2008, S. 54, 56) und zum Teil diese wieder ins rechte Licht gerückt (MPJ 2008, S. 146). Nun hat sich das BfArM unter anderem anlässlich der Sonderveranstaltung des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. am 11. November 2008 in Bonn zu dieser Problematik geäußert.
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Thiemo Steinrücken, Bonn
Medizinprodukte und enterale Ernährung: Änderungen der Verordnungsfähigkeit
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) festzulegende „Arzneimittel-Richtlinie“ konkretisiert das Wirtschaftlichkeitsgebot des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (§ 12 SGB V) für die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. In die Richtlinie sind gemäß § 31 Abs. 1 SGB V auch einige Medizinprodukte und Produkte zur künstlichen Ernährung ausnahmsweise einbezogen. Für diese Bereiche wurden Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie bzw. des SGB V beschlossen.
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218
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| Berichte |
Dr. Gert H. Schorn, Meckenheim
Neues EG-Recht: Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Die Ausübung der Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in Europa soll erleichtert werden. Trotz einer Reihe klarer Urteile des Europäischen Gerichtshofs, in denen dieser bestätigt, dass laut EU-Vertrag Patienten das Recht haben, Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen und im Heimatland die Kosten erstattet zu bekommen, bleibt Unsicherheit in der Frage, welche Auswirkungen die Rechtsprechung allgemein hat. Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (KOM(2008)414 endg.) möchte die EU-Kommission Rechtssicherheit in dieser Frage schaffen. Es verwundert, dass zwar im Rechtstext die Arzneimittel aber nicht die Medizinprodukte berücksichtigt sind.
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Wiederaufbereitung von Medizinprodukten: „Einheitliche Maßstäbe an Hersteller und Aufbereiter anlegen“
Aufbereitung und Wiederverwendung von Medizinprodukten ist ein Thema, mit dem sich der Bundesverband Medizintechnologie e. V. kontinuierlich auch in Veranstaltungen des MedInform auseinandersetzt. Seit mehreren Jahren lässt er von allen Seiten diese Problematik beleuchten und diskutieren. So auch wieder am 8. Oktober 2008 in Bonn. Die Forderung aus der diesjährigen Konferenz mit rund 80 Teilnehmern und neun Referenten aus verschiedenen Bereichen lautet: „Einheitliche Maßstäbe an Hersteller und Aufbereiter anlegen“.
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Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Diagnostika: Verein der Deutschen Diagnostika- Gruppe besteht 25 Jahre, der Vorsitzende wird 70 Jahre alt
Eigentlich ist die Deutsche Diagnostika- Gruppe (DDG) schon 26 Jahre alt, aber als eingetragener Verein besteht sie in diesem Jahr 25 Jahre. Der Verbund von 18 Behörden, wissenschaftlichen Berufs- und Fachverbänden sowie von Herstellerorganisationen hat sich Anerkennung als neutrales Beratungsgremium von Bundes- und Landesministerien sowie der Selbstverwaltungsorgane von Krankenkassen und Ärzteschaft erworben. Die Kompetenz der DDG kommt immer dann zur Geltung, wenn im Bereich der Labordiagnostik Gesetze oder Verordnungen geplant oder verändert werden sollen. Der DDG-Vorsitzende, Dr. Jürgen Knoop, Marburg, begeht am 14. Januar 2009 seinen 70. Geburtstag.
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Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Innovationshürden für die Medizintechnik
Welche Hürden gibt es auf dem Weg von Forschungsergebnissen in medizintechnische Produkte? Das untersucht eine neue Studie, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) anlässlich der Medizinmesse MEDICA am 18. November 2008 veröffentlichte. Die Studie legt erstmals eine umfassende und systematische Analyse von Innovationshürden beim Transfer medizintechnischer Neuheiten in den deutschen Markt und in die Gesundheitsversorgung vor. Dabei wird die gesamte medizintechnische Wertschöpfungskette von der Idee bis zur Vermarktung des jeweiligen Produkts untersucht. Ergebnis ist, dass keine gravierenden Hürden für innovative Medizintechnik in Deutschland bestehen. Das Innovationsklima wird auch im internationalen Vergleich überwiegend als zufriedenstellend bis gut beurteilt. Gleichwohl gibt es zwei schwierige Phasen in der Entwicklung eines Medizinproduktes: erstens die klinische Forschung und Validierung, das heißt die Überprüfung des medizinischen Nutzens; zweitens die Überführung in die Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung und damit in die breite Gesundheitsversorgung. Diese BMBF-Studie wird der Tendenz nach von einer Studie, die im Auftrag von SPECTARIS und ZVEI erstellt wurde, unterstützt.
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Wachstumsvoraussage für die Medizinprodukteindustrie in 2009: Trotz Finanzkrise keine Umsatzrückgänge
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Erfahrungen mit dem Medizinprodukterecht in der Praxis: Wichtiger Dialog zwischen Herstellern und Behörden
Zu seiner mittlerweile traditionellen Jahressonderveranstaltung zum Thema „Das Medizinproduktgesetz in der praktischen Umsetzung“ hatte der Bundesverband der Medizintechnologie e. V. (BVMed) nach Bonn geladen. Das zentrale Thema der Veranstaltung war selbstverständlich die in Deutschland noch ausstehende Umsetzung der europäischen Richtlinie 2007/47/EG, mit der die Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG einige grundlegende Änderungen erfuhr. Zu dem hat die EU-Kommission bereits mit einer neuen Initiative einen „Recast“ angestoßen, mit der das gesamte medizinprodukterechtliche System noch einmal europaweit erörtert, bewertet und gegebenenfalls auch geändert werden soll. Insofern standen Berichte im Mittelpunkt, die aus den bisherigen Erfahrungen Schlussfolgerungen für die Verbesserung beziehungsweise Modifizierung oder aber auch Bestätigung des bestehenden Systems beinhalteten.
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Dr. Heike Wachenhausen
4. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht: Rechtliche Fallstricke bei der klinischen Bewertung von Medizinprodukten
Das Forum stand diesmal unter dem derzeit wegen der Änderungsrichtlinie 2007/47/EG in der Praxis viel diskutierten Motto „Klinische Bewertung von Medizinprodukten“.
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe |
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| Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
- BGH, Beschluss vom 17. 07. 2008 I ZR 133/07
Thema: Wettbewerbsverstoß: Weitergabe von aus Frankreich importierten Medizinprodukten an einen Zwischenhändler in Deutschland zum Weiterexport in französischsprachige Länder In-vitro-Diagnostika
- Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. 06. 2008 1 U 9/08
Thema: Unzulässigkeit der Betätigung eines Arztes als gewerblicher Händler von Medizinprodukten im Rahmen einer ärztlichen Therapie
- VG Ansbach, Urteil vom 18. 09. 2008 AN 16 K 07.01026
Thema: Unrechtmäßiges Anbringen einer CE-Kennzeichnung auf einem Medizinprodukt; Irreführung über die Bedeutung der CE-Kennzeichnung bei Verwendung zusätzlicher Qualitätszeichen
- Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 18. 03. 2008 3 K 829/07 Thema: Beihilfefähigkeit von Materialkosten eines Zahnarztes und von Medizinprodukten
- VG Köln, Urteil vom 23. 06. 2008 19 K 4786/06
Thema: Beihilfefähigkeit eines Hyaluronsäurepräparates
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| Personalia |
- Vertretung der EU-Kommission in Deutschland hat neuen stellvertretenden Leiter
- Neue EU-Handelskommissarin
- Friedhelm Loh als ZVEI-Präsident wiedergewählt
- Rebscher bis 2015 DAK-Chef
- Mecklenburg-Vorpommern: Wechsel an der Gesundheitsspitze
- Prof. Winter: Vom Gesundheitsstaatssekretär zum Vorstandsmitglied
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| Kurz notiert |
- Grundsteinlegung für neue Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses
- BQS veröffentlicht Report über Versorgungsqualität in Krankenhäusern
- EIT in Budapest nimmt seine Arbeit auf
- Neue Broschüren der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Europäische Anzeigen von Hochrisiko-In-vitro-Diagnostika beim DIMDI
- Zeiss Meditec steigert Gewinn
- Hartmann trotzt Turbulenzen
- Gleichzeitig beatmen und operieren dank „Fibuskop“
- Wer bekommt Geld von der EU?
- EU: Neuregelung zum Batterie-Recycling
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| Aus den Verbänden |
- GOitG: 3. Kapitel der Beschaffungsrichtlinien für Informations- und Medizintechnik veröffentlicht
- Umsätze der deutschen Industrie für Analysen-, Bio- und Labortechnik deutlich gestiegen
- SPECTARIS fordert Verlängerung von Fristen bei Verträgen mit Krankenkassen
- Hilfsmittel-Hersteller setzen auf Exporte
- Enormes Einsparpotenzial durch moderne Medizintechnik
- Datenbank für Medizinprodukte- Exporte in die Türkei
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- G-BA Beschlüsse über eine Änderung der Arzneimittel- Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten
- Bekanntmachung zu Fundstellen von Normen gemäß § 3 Nr. 18 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
- Bekanntmachungen zum Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V
- Bekanntmachung über die Neufassung der Geschäftsordnung des G-BA
- Aktuelle Liste der Benannten Stellen veröffentlicht
- Aktuelle Liste der Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme veröffentlicht
- Empfehlung für die Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten -Rahmenbedingungen für ein einheitliches Verwaltungshandeln
- Bekanntmachungen zu Zwischenfällen bei Medizinprodukten
- Bekanntmachung zu Ethik-Kommissionen nach § 20 Abs. 8 MPG
- Bekanntmachung zu Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und KMU-Unterstützung“ im Rahmen des Förderprogramms „Optische Technologien“
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| Literatur |
Buchbesprechungen
Friedrich Merz: Wachstumsmotor Gesundheit: Zukunft unseres Gesundheitswesens
Der medizinisch-technische Fortschritt zwischen Gesundheitschancen und Kosteneffekten
Europäisches Arzneibuch 6. Ausgabe. Grundwerk 2008, Amtliche deutsche Ausgabe
Medizinprodukte in Europa. 35. Ergänzungslieferung November 2008
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
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| MPJ 03/08 |
Seiten 139 206
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S.
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| Editorial |
In der Dynamik liegt die Zukunft auch des MPJ
Das Editorial beschäftigt sich in dieser Ausgabe mit den neuen Herausgebern und dem neuen Herausgeberbeirat des MPJ. Mehr dazu siehe im Beitrag „MPJ rüstet für die Zukunft“: lesen.
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| Beiträge |
MPJ rüstet für die Zukunft. Neue Herausgeber
Mit dieser Ausgabe werden neue Herausgeber und neue Mitglieder des MPJ-Herausgeberbeirates vorgestellt. Das MPJ wird damit an neuen Herausforderungen und den Erfordernissen der Zielgruppen ausgerichtet. Neue Herausgeber aus Wirtschaft und Anwaltschaft bringen Sachverstand und Erfahrungen aus der Praxis ein. Zusätzlich wurde der Herausgeberbeirat neu ausgerichtet und auf eine breitere Basis gestellt. Lesen hier bitte Link zum Beitrag, Datei „3-08 MPJ Herausgeberbeirat“: Lesen
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Gert. H. Schorn, Meckenheim
Mängel im Medizinproduktewesen: Der Spiegel bringt es an den Tag und noch mehr
„Der Spiegel“ hat mit seinem Artikel „Gefährliche Schnarchnasigkeit“ („Der Spiegel“ 5. Mai 2008) vielleicht ungewollt auch eine andere Diskussion angestoßen bzw. auf Fußangeln (erneut) aufmerksam gemacht. Im Medizinprodukte Journal (MPJ) Heft 2/2008 wurde sich mit dem Beitrag sowohl im Editorial als auch in einem Beitrag (S. 54 und 56) auseinandergesetzt. Hier äußert sich erstmals der vom „Spiegel“ zitierte und im obigen MPJ angesprochene Gutachter Dr. Haindl zu den Aussagen um seine Person.
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Henning Blume, Fanny Ludwig, Georg Mathis, Barbara Schug
Klinische Studien: GCP-Standards in klinischen Studien mit Medizinprodukten: Chance oder Hindernis?
Aufgrund der Heterogenität der Gruppe der Medizinprodukte erschien lange Zeit schwer vorstellbar, dass bei der Bewertung die gleichen Standards angewandt werden können, wie sie sich im Bereich der Arzneimittel durchgesetzt und auch bewährt haben. Bei den Arzneimitteln liegt der Fokus auf der Unbedenklichkeit und Wirksamkeit, wohingegen für die Medizinprodukte neben der Sicherheit die Eignung und die Leistung des Produktes bewertet werden müssen. Dabei referiert die Sicherheit gemäß dem Medizinproduktegesetz auf die Wahrung der Gesundheit und den Schutz des Patienten, bei dem das Medizinprodukt zur Anwendung kommen soll. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Standards, Chancen und Schwierigkeiten, die sich bei der klinischen Bewertung von Medizinprodukten ergeben.
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Gert. H. Schorn, Meckenheim
Akkreditierung: Akkreditierungsgesetz oder Diskreditierungsgesetz?
Das Wesen der Akkreditierungsstellen in Deutschland soll neu geregelt werden; eine EG-Verordnung und ein Beschluss geben der Bundesregierung Veranlassung dazu. Allerdings besteht innerhalb der Bundesregierung noch kein Konsens. Der Gesetzentwurf des federführenden Wirtschaftsministeriums mit seiner Ausrichtung der Akkreditierung auf eine beliehene private Stelle vermag die deutsche Medizinprodukte-Industrie eher zu diskreditieren, da er sowohl für die Sicherheit von Medizinprodukten als auch für den Medizinproduktestandort Deutschland von Nachteil sein kann. Lesen.
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Thiemo Steinrücken, Bonn
Risikoabwehr bei Medizinprodukten: Die Heparin-Krise
Heparin wird nicht nur für Arzneimittel sondern auch für Medizinprodukte benötigt. Mit den Vorfällen um Heparin, das in verunreinigter Form in Arzneimitteln für Todesfälle sorgte, haben sich im vergangenen Halbjahr einige Artikel in überregionalen Zeitungen und Fachzeitschriften beschäftigt. Obwohl Heparin auch in Medizinprodukten verwendet wird, wurde dieser Bereich dabei meist ausgeklammert. In anderen Staaten nimmt man die Vorfälle auch in Bezug auf Medizinprodukte deutlich ernster. Neben einer Chronologie der Ereignisse geht der Bericht auf die neuesten Entwicklungen, insbesondere Änderungen in den Heparin-Monographien des Europäischen Arzneibuches, und ihrer Relevanz für Medizinprodukte ein.
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Rainer Hill, Berlin
Medizinprodukterecht: Die Entwicklung im Jahr 2007
Nach einer mehrjährigen Ruhepause sind im Jahr 2007 die gesetzgeberischen Aktivitäten im Bereich Medizinprodukte auf nationaler und europäischer Ebene neu entflammt. Der Beitrag gibt einen Überblick und Ausblick mit Schwerpunkten aus der Sicht eines Medizinproduktehersteller-Verbandes.
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Rainer Edelhäuser und Ulrich Poos, Bonn
Marktüberwachung: Rolle der Benannten Stellen
In den letzten Jahren wurden die Aufgaben der Benannten Stellen in der Marktüberwachung häufig diskutiert. Bei Medizinprodukten gibt es einige Besonderheiten. Der Beitrag soll zeigen, dass die Benannten Stellen im Medizinproduktebereich eine aktive und sinnvolle Rolle in der Marktüberwachung haben, und die damit verbundenen Fragestellungen sowie die derzeitige Auffassung insbesondere der benennenden Behörden erörtern.
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Michael Wimmer, Bonn
Neues Europäisches Chemikalienrecht (REACH):
Medizinprodukte und REACH ein Jahr danach
Die EG-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (REACH) gilt in ihren Grundzügen seit dem 1. Juni 2007. Ein Jahr später ist eine neue Phase in Kraft getreten, die sog. Vorregistrierungsphase. Der Beginn dieser 6-Monatsfrist betrifft nicht nur die chemische Industrie im engeren Sinn, sondern jedes Unternehmen, das chemische Stoffe im Betrieb verwendet. Die Vorregistrierungsphase ist die nächste Stufe der immer schärfer werdenden Vorschrift, denn bereits das Verstreichenlassen dieser Frist kann gravierende Auswirkungen haben. Der Beitrag schließt an die Ausführungen in den Ausgaben 2 und 3 des MPJ 2007 an und fasst zusammen, was Hersteller von Medizinprodukten beachten müssen, um in der Zukunft keine Nachteile durch REACH zu erfahren. Zudem werden besondere Problemkreise aufgezeigt und Handlungsvorschläge unterbreitet.
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50 Jahre Herzschrittmacher: Ein Symbol für …
Am 8. Oktober 1958 wurde zum ersten Mal ein Herzschrittmachersystem implantiert. Seit 50 Jahren verlängert das medizintechnische Implantat weltweit das Leben von Millionen Patienten. Für den BVMed ist das Jubiläum ein Symbol für den großen medizintechnischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte sowie für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Industrie, Arzt und Ingenieur. Der Herzschrittmacher ist noch ein weiteres Symbol für alle, die mit Medizinprodukten zu tun haben: Nämlich für die erste EG-Richtlinie zu Medizinprodukten.
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| Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe
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Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
- Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.04.2008 L 1 B 207/08 sowie Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2008 L 1 B 41/08
Thema: Krankenversicherung Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich Ende des Bestandsschutzes nach § 126 Abs. 2 SGB V - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.04.2008 L 9 KR 1021/05
Thema: Kostenerstattung für selbst beschafftes Hilfsmittel (hier: Hörgerät); Kausalität zwischen Ablehnung und Selbstbeschaffung
- Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.02.2008 L 5 KR 129/07 (nicht rechtskräftig, anhängig beim BSG B 3 KR 6/08 R
Thema: Kostenübernahme eines Rollstuhlrückhaltesystems (Kraftknoten)
- Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2008 L 11 KR 5802/07
Thema: Kostenübernahme für ein Blutgerinnungsmessgerät bei wiederholter Blutgerinnungswertbestimmung in kurzen Abständen wegen starker Schwankungen
- Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.01.2008 L 11 KR 49/07
Thema: Kostenübernahme eines Cholesterinmessgerätes
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.01.2008 L 1 KR 511/07 sowie Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2007 L 11 KR 9/06 (nicht rechtskräftig, anhängig beim BSG 3 KR 2/08 R bzw. BSG B 3 KR 10/08 R).
Thema: Übernahme der Kosten für eine Badeprothese
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| Personalia |
Jochen Franke und Christian Erbe als Vorsitzende des ZVEI-Fachverbands Elektromedizinische Technik bestätigt
Cord Bartels neuer technischer Geschäftsführer der Gematik
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| Kurz notiert |
- Rundes Jubiläum: 100. KBV-Praxiszertifizierung
- Einheitliche EU-Notrufnummer
- Ärztliche Versorgung im Urlaub
- Ressourcenbündelung bei Forschungsprogrammen
- Gemeinsamer Bundesausschuss in erster öffentlicher Sitzung neu konstituiert
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196
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| Aus den Verbänden |
BVMed-Mitgliederversammlung: Forderungen zur Stärkung des Medizinproduktewesens in Deutschland
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- MEG-GMP Leitfaden Anhang 1 „Sterile Arzneimittel“ (deutsch)
- Bekanntmachungen zum Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V
- Bekanntmachung zu Hilfsmittelverzeichnissen nach § 139 SGB V und § 78 SGB XI
- Anerkennung von Wettbewerbsregeln des VDGH für Eigenanwendungs-IVD
- Bekanntmachungen zu Ethik-Kommissionen nach § 20 Abs. 8 MPG
- Bekanntmachung der Fundstellen von Normen nach § 3 Nr. 18 MPG
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200
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| Literatur |
Buchbesprechungen
Medizinprodukte in Europa. 33. und 34. Ergänzungslieferung Juni und August 2008
Europäisches Recht der Technik. 56. Ergänzungslieferung Juli 2008
Feiden / Blasius: Doping im Sport: Wer Womit Warum, 2. Auflage
Feiden: Arzneimittelprüfrichtlinien, 28. Aktualisierungslieferung 2008
Apotheken-Vorschriften CD-ROM: Bundesrecht und alle Landesrechte mit Erläuterungen und Kommentierung
Presse-Taschenbuch Gesundheit 2008/09
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201
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
204
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| MPJ 02/08 |
Seiten 53 138
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S.
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| Editorial |
Spieglein, wer ist der Klügste im ganzen Land?
In Ausgabe Nr. 19/2008 vom 5. Mai 2008 des „Spiegel“ befindet sich ein Artikel über Gefahren durch Arzneimittel und Medizinprodukte. Darin werden vom „Spiegel“ namhafte Experten und Sachverständige“ zitiert, deren Äußerungen vielfach recht zweifelhaft sind. Das Editorial greift die Praxis des Anführens von Experten auf, mit deren Aussagen der Leser eher verunsichert als aufgeklärt wird: lesen.
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54
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| Beiträge |
Gert. H. Schorn, Meckenheim:
Mängel im Medizinproduktewesen: Der Spiegel bringt es an den Tag
Der bereits durch das Editorial aufgegriffenen „Spiegel“-Artikel weist auf Problemfelder, wirkliche und auch mögliche Schwachstellen des Medizinproduktewesens hin. Trotz der für einen Fachmann offensichtlichen Mängel des Berichtes hat er auch ein Gutes: er führt zu den Fragestellungen und Problematiken, die in Deutschland hinsichtlich Verständnis und Abläufen im Medizinproduktebereich bestehen. Im Beitrag wird die von dem Artikel angestoßene Problematik kritisch diskutiert. Lesen
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56
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Gert. H. Schorn, Meckenheim
Erfahrungsbericht zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Deutschland
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im April 2008 einen Bericht zum Thema „Erfahrungen mit den geänderten Regeln zur Aufbereitung von Medizinprodukten“ vorgelegt. Ziel ist eine kritische Bestandsaufnahme der Situation in Deutschland. Dazu hatte das BMG die beteiligten Expertenkreise Anfang 2007 gebeten, ihre Einschätzung sowie gegebenenfalls konkrete Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche mitzuteilen. Der Beitrag gibt vom Verfasser kommentiert die wesentlichen Aussagen des Berichtes wieder. Text des Erfahrungsberichts siehe hier.
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62
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Jürgen Barion, Arnsberg
Überwachungsmaßnahmen: Probenzug von aufbereiteten Einmalprodukten
Ein mögliches Modul im Rahmen der behördlichen Überwachungspraxis ist die Probenuntersuchung von aufbereiteten Medizinprodukten. Eine Verwertung der Untersuchungsergebnisse setzt aber zwingend voraus, dass bestimmte Mindeststandards bei einem Probenzug berücksichtigt werden. Der Beitrag stellt Grundvoraussetzungen für einen solchen validen und gerichtsfesten Probenzug dar.
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68
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Katharina Lehnigk, Schwerin
In-vitro-Diagnostika: Die Neufassung der Rili-BÄK von der Qualitätskontrolle zum Qualitätsmanagement
Die neue „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ (Rili-BÄK) mit dem Teil A „Grundlegende Anforderungen an die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ und dem ersten speziellen Teil B 1 „Quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen“ ist zum 1. April 2008 in Kraft getreten. Die Rili-BÄK ist eng mit dem Medizinprodukterecht verbunden (MPJ 2008, S. 35). Der Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte, Bedeutung und Historie der Rili-BÄK. Text der RiLi-BÄK siehe hier.
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70
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Marion Wille, Kassel
Hilfsmittel: Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich
Eine der Zielsetzungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes ist es, Wirtschaftlichkeitsreserven im Hilfsmittelsektor durch das Mittel des Vertragswettbewerbes zu mobilisieren. Der Artikel widmet sich mit dem Schwerpunkt Ausschreibungen den Änderungen durch das GKVWSG im Hilfsmittelbereich und arbeitet hierbei Inkompatibilitäten zwischen den SGB V und dem Kartellvergaberecht (GWB) bei der Vergabe von Liefer- bzw. Dienstleistungsverträgen heraus. Hierbei werden nicht nur die Grundzüge des Vergaberechtes selbst dargestellt, sondern auch die Anwendbarkeit desselben diskutiert.
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81
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Marc Besen und Christian Mayer, Düsseldorf
Medizinprodukteindustrie im Fokus der Kartellbehörden Teil 2
Der erste Teil des vorliegenden Beitrags erschien in MPJ 1/2008. Darin erläuterten die Autoren, warum die Beachtung kartellrechtlicher Grundsätze im Gesundheitssektor unerlässlich ist. Grund hierfür ist nicht zuletzt, dass Europäische Kommission und Bundeskartellamt dem gesamten Gesundheitssektor derzeit besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. Anknüpfend an den ersten Teil des Beitrages werden zunächst diejenigen Tätigkeiten und Verhaltensweisen im Bereich der Medizinprodukteindustrie herausgestellt, die typischerweise aus dem Blickwinkel des Kartellrechts besonders risikobehaftet sind. Anschließend gehen die Autoren auf Risikobegrenzungs bzw. Vorbeugemaßnahmen ein.
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| Berichte |
EG-Richtlinien zu Medizinprodukten: Aufruf zur öffentlichen Konsultation zu Neufassung
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GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: Nach einem Jahr noch viele Fragen offen
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GKV-Rabattverträge: Zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
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Thiemo Steinrücken, Bonn
Abgrenzung Medizinprodukte: Borderlineprodukte in Einstufung und Klassifizierung
Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden für die Abgrenzung und Klassifizierung von Medizinprodukten bereitgestellt. Auf Basis des geltenden Gemeinschaftsrechts für Medizinprodukte, Arzneimittel, Kosmetika und Biozide werden Einstufungs- und Klassifizierungsvorschläge für konkrete Produkte gegeben. Der Bericht gibt die Inhalte des Leitfadens wieder. Text des Leitfadens siehe hier.
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Christian Goeke, Berlin
Digitale Prozesse im Gesundheitswesen: Jetzt werden Weichen für die Strukturen der nächsten Jahrzehnte gestellt
Der Beitrag neuer Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Transformation von Struktur, Organisation und Beziehungen des deutschen Gesundheitswesens stand im Vordergrund des neunten Workshops des Competence Center E-Commerce (CCEC) „Digitale Prozesse im Gesundheitswesen“. Der Bericht gibt einen Überblick über die Veranstaltung, die am 23. Januar 2008 am Institut für Unternehmensführung der Ruhr-Universität Bochum stattfand.
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Norbert Anselmann, Brüssel
Für einen stärkeren Beitrag der Normung zur Innovation in Europa
Der Bericht stellt die Mitteilung „Für einen stärkeren Beitrag der Normung zur Innovation in Europa“ der Europäischen Kommission zur Fortschreibung der Normungspolitik vor. Dieses offizielle Positionspapier stellt den Beitrag der europäischen Normung als Instrument zur Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft heraus und unterbreitet konkrete Vorschläge zur besseren Nutzung der Normung im Rahmen der europäischen Industrie- und Innovationspolitik. Text der Mitteilung siehe hier.
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Stärkung des Handwerks und der KMU bei der europäischen Normung
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DIN: Normung nicht zum Nulltarif
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Medizinprodukte für Tiere: Änderung des europäischen Rechts
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Neues Europäisches Chemikalienrecht (REACH): Dringender Handlungsbedarf der Medizinprodukteindustrie
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E-Health: Großes Potential EU plant Förderung
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E-Health: Förderung der Interoperabilität von IT-Systemen
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Branchenberichte: Deutsche Medizintechnik bleibt 2008 auf Wachstumskurs
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CE-Kennzeichen: Die Bedeutung der CE-Kennzeichnung auf Medizinprodukten. Lesen
Eine Zusammenstellung der Veröffentlichungen im Medizinprodukte-Journal zur CE-Kennzeichnung findet sich unter Archiv
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Weiterbildung Medizinprodukterecht:
Universität Augsburg: erste universitäre Zertifikate
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Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe
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Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Urteil vom 9. Januar 2008 9 S 2089/06 (Vorinstanz: VG Freiburg, Urteil vom 27. Juni 2006 MPJ 2007, 40 ff.) Thema: Abgrenzung zwischen Kosmetika und Medizinprodukten, hier: Zahnbleichmittel
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| Personalia |
BVMed Vorstandswahlen, Androula Vassiliou, Dr. Martin Walger
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| Kurz notiert |
- Medtronic-Medienpreis
- Förderung der Forschung für Medizinprodukterecht an der Universität Augsburg erweitert
- Gendiagnostika: Nur strenge Regelungen erschließen Marktpotenzial
- EU für ehrlicheren Wein
- Die Sommerzeit bleibt
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| Aus den Verbänden |
BVMed-Mitgliederversammlung: Forderungen zur Stärkung des Medizinproduktewesens in Deutschland
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| Offizielle Bekanntmachungen |
- MEG-GMP Leitfaden Anhang 1 „Sterile Arzneimittel“ (deutsch)
- Bekanntmachungen zum Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V
- Bekanntmachung zu Hilfsmittelverzeichnissen nach § 139 SGB V und § 78 SGB XI
- Anerkennung von Wettbewerbsregeln des VDGH für Eigenanwendungs-IVD
- Bekanntmachungen zu Ethik-Kommissionen nach § 20 Abs. 8 MPG
- Bekanntmachung der Fundstellen von Normen nach § 3 Nr. 18 MPG
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| Literatur |
Buchbesprechungen
Mutschler: Arzneimittelwirkungen. Lehrbuch der Pharmakologie und Toxikologie
DIN-Taschenbücher zur Sterilisation von Medizinprodukten
Medizinprodukte in Europa. 32. Ergänzungslieferung April 2008
Arzneimittelrecht Kommentar. Kloesel Cyran. 108. Aktualisierungslieferung Stand: 1. Oktober 2007.
PDF Converter Professional 5. Die PDF-Komplettlösung für Geschäftsanwender
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| Veranstaltungen |
Aktuelle Veranstaltungen |
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| MPJ 01/08 |
Seiten 1 52
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S.
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| Editorial |
„Aufbereitung“ in anderem aber sehr guten Sinn
Eine strategische Lösung des Problems der Aufbereitung gebrauchter Medizinprodukte ist überfällig. Regierung und Marktbeteiligte tun gut daran, die Thematik jetzt systematisch aufzuarbeiten. Damit wird Deutschland auch in der anstehenden EU-weiten Diskussion punkten.
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| Beiträge |
Konrad Kobel:
Marktüberwachung: Probleme in der täglichen Unternehmenspraxis
Die Anforderungen an die Marktüberwachung in Medizinprodukteunternehmen können nur dann gemeistert werden, wenn dafür eindeutige Prozesse definiert und umgesetzt sind. Dazu bedarf es eines systematischen Ansatzes zur Kanalisierung und Bearbeitung von Marktrückmeldungen im Sinne eines übergreifenden Risikomanagements.
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Ekkehard Stößlein:
Neue europäische MP-Vigilanz-Leitlinie: wesentliche Änderungen für Hersteller und Behörden
Am 1. Januar 2008 ist die revidierte 5. Fassung der europäischen MP Vigilanz-Leitlinie (MEDDEV 2.121 rev 5, Guidelines on a medical devices vigilance system, Text dieser Leitlinie siehe hier) in Kraft getreten. Sie soll sicherstellen, dass das Vigilanzsystem in Europa für alle Medizinprodukte einheitlich implementiert und angewendet wird. Insbesondere trifft sie für Hersteller und Behörden Konkretisierungen für die Marktbeobachtung, Meldepflicht und Rückrufe.
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Joachim Wilke:
Das neue Vigilanz-MEDDEV: Erste Anmerkungen zur praktischen Umsetzung unter Berücksichtigung der MPSV
Eine EU-weit einheitliche Anerkennung, Interpretation und Anwendung der Definitionen und Regelungen der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen revidierten 5. Fassung der europäischen MP Vigilanz-Leitlinie (MEDDEV 2.121 rev 5, Guidelines on a medical devices vigilance system, Text dieser Leitlinie siehe hier) könnte dazu beitragen, die bislang national unterschiedlich geregelte Medizinprodukte-Vigilanz zu harmonisieren. Dies würde insbesondere bei international tätigen Herstellern zu einer wesentlichen Vereinfachung führen. Ein erster Kommentar aus Sicht der Praxis. Er betrachtet das neue MEDDEV-Dokument auch im Zusammenhang mit der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung.
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Marc Besen und Christian Mayer:
Medizinprodukteindustrie im Fokus der Kartellbehörden?
Am 15. Januar 2008 hat die Europäische Kommission mit einer breit angelegten Untersuchung der Wettbewerbsbedingungen im Pharmasektor begonnen. Auch die nationalen Kartellbehörden reagieren zunehmend sensibel. Stehen derzeit Arzneimittel in den Fokus, könnten schon bald Medizinprodukte betroffen sein.
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Claus Backhaus und Wolfgang Friesdorf:
Ergonomie im Entwicklungsprozess Medizinprodukte gebrauchstauglich gestalten
Durch die Ergänzungsnorm DIN EN 60601-1-6 wird für medizinisch elektrische Geräte erstmals ein Nachweis der ergonomischen Gestaltungsqualität (Gebrauchstauglichkeit, syn. Bedienbarkeit, Usability) bereits im Rahmen der Produktentwicklung gefordert. Der Beitrag diskutiert die Möglichkeit, dieser Forderung durch den Einsatz entsprechend geeigneter Methoden gerecht zu werden. Dazu wird eine systematische Vorgehensweise für die Analyse, Bewertung und Verbesserung der Bedienbarkeit von Produkten vorgestellt, die sich unterschiedlicher Befragungs- und Beobachtungsmethoden bedient.
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Sabine Sill:
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nimmt deutlich an Fahrt auf
Nach zähem Beginn hat die elektronische Gesundheitskarte im Jahr 2007 erstmals deutliche Fortschritte gemacht: erstmals werden derzeit eGesundheitskarten im Echteinsatz im Feld geprüft. Ein Bericht zu Status Quo und Ausblick.
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Gert H. Schorn:
Qualitätssicherung bei Sonderanfertigungen: Warum so und nicht anders?
Übergeordnetes Ziel der Rechtsvorschriften zu Medizinprodukten in der EU und Deutschland ist die Sicherstellung der Qualität zum Schutz der Patienten. Sind die Sonderanfertigungen weniger sicher als CE-zertifizierte Medizinprodukte? Muss der Gesundheitshandwerker ein Qualitätssicherungssystem einführen und eventuell auch zertifizieren lassen? Ist es verhältnismäßig, im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungswesen zusätzliche spezielle Anforderungen an die Qualitätssicherung vorzuschreiben? Wie steht es um die Kosten, den Wettbewerb und die Entbürokratisierung? Mit diesen und weiteren aktuellen Fragen befasst sich der Beitrag.
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Zum 60. Geburtstag von Dr. Günter Siegemund
Ein Urgestein des Medizinproduktewesens aus dem Bundesministerium für Gesundheit, Bonn
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Nachruf: Dierk Bellwinkel, Köln
Bellwinkel gehörte zu den Pionieren des europäischen und deutschen Medizinproduktewesens. Er arbeitete für mehrere Verbände der Medizinprodukteindustrie.
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Anette Bender und Lothar Seyfarth:
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen kann auf eine über 20jährige Tätigkeit zurückblicken, in denen die Entwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung begutachtet wurde. Ein Bericht über seine Geschichte, seine Aufgaben, seine Mitglieder und seinen neuen Auftrag über ein Sondergutachten zur „Generationenspezifischen Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“.
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31
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| Berichte |
Gert H. Schorn:
Behörden und Industrie: Bestandsaufnahme und Ausblick
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Katharina Lehnigk:
Neufassung der Rili-BÄK von der Qualitätskontrolle zum Qualitätsmanagement
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35
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Dieter Weibelzahl:
Die Arbeitsgruppe Medizinprodukte AGMP
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Öffentliche Hand: bessere Verzahnung
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Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe
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Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
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40
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OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. November 2007 13 B 1192/07 Thema:
Aufbereitung von Medizinprodukten (elektrophysiologische Katheder zum Einmalgebrauch)
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40
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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 5. Dezember 2007 5 K 755/07 TR Thema: Vertrieb von Medizinprodukten ohne rechtmäßige CE-Kennzeichnung
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42
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| Kurz notiert |
...Personalia
Dr. Tobias Weiler, Prof. Dr. med. Johannes Löwer |
45
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... aus den Verbänden
BfArM: Bekanntmachung der Fundstellen von Normen gemäß § 3 Nr. 18 MPG vom 19. Oktober 2007 (BAnz. S. 8148)
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46
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| Literatur |
Buchbesprechungen
Medical Devices. EU Policymaking and The Implementation of Health and Patient Safety in France
DIN-TERM - DIN-Terminologiedatenbank. Die aktualisierte, mehrsprachige Version auf CD-ROM
Medizinprodukte in Europa. 31. Ergänzungslieferung Dezember 2007
Arzneimittelrecht Kommentar. Kloesel Cyran. 107. Aktualisierungslieferung Stand: 1. Juni 2007
Schreibvorlagen nach DIN 5008 und DIN 676 - Regelgerechte Word-Vorlagen für das effiziente Arbeiten
Europäisches Recht der Technik. 54. Ergänzungslieferung September 2007
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47
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| MPJ 04/07 |
Seiten 170 235
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S.
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| Editorial |
Alea iacta est und sie rollen noch weiter
In der EU wurde zwar die Richtlinie zur Änderung des europäischen Medizinprodukterechtes verabschiedet, damit sind aber nicht bestehende Probleme beseitigt. Sie werden auch bei der deutschen Rechtsetzung zu Tage treten.
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170
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www.medizinprodukte-journal.de: MPJ jetzt auch im Internet
Ein zusätzliches Service-Angebot für unsere Leserinnen und Leser online
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| Beiträge |
Gert H. Schorn:
Aufbereitung von Medizinprodukten: Entscheidungskriterien für Regelungen
Das Bundesministerium für Gesundheit wird Ende 2007 einen Bericht dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vorlegen. Von der EU-Kommission wird zurzeit eine Konsultation ausgewertet und demnächst beraten. Die folgenden Ausführungen haben das Ziel, auf Fragestellungen hinzuweisen und Anregungen zu geben, die bei der Erörterung und Prüfung der bevorstehenden Berichte und möglichen Regelungsvorschlägen zu berücksichtigen sind.
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172
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Thiemo Steinrücken:
Medizinprodukte auf Kauffahrteischiffen
In der „Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen“ wird festgelegt, wie Schiffe unter deutscher Flagge mit Arzneimitteln und Medizinprodukten auszustatten sind. Am 13. September 2007 trat die dritte Änderungsverordnung in Kraft. Mit ihr wurde das bestehende Regelwerk grundlegend überarbeitet und aktualisiert.
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182
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Michael Johnson und Matthias Kober:
Gewerbliche Schutzrechte: Anreiz zu Erfindungen
Die Universität Augsburg hat gemeinsam mit der George Washington University Law School am 20. Juli 2007 in Augsburg eine internationale Tagung durchgeführt, die sich schwerpunktmäßig mit dem Konflikt zwischen gewerblichen Schutzrechten und dem Wert der Gesundheit auseinandergesetzt hat. In dem Beitrag geben die Autoren einen Überblick über die Thematik unter Hinzuziehung der Ergebnisse der Tagung.
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185
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Thiemo Steinrücken:
EuGH und Abgrenzungsproblematik
Das Ministerkomitee des Europarates hat eine Entschließung verabschiedet, die Sicherheitskriterien für den Versandhandel mit Arzneimitteln festlegt und auch unter Umständen für Medizinprodukte von Bedeutung ist. Restriktionen können sich mittelbar oder auch unmittelbar auf den Versandhandel mit Medizinprodukten niederschlagen .
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187
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Ehrhard Anhalt und Volker Lücker:
Arzneimittel Medizinprodukte
Die Trennungslinie Medizinprodukte/Arzneimittel ist äußerst umstritten und hart umkämpft. Mit diesem Beitrag arbeiten ein Naturwissenschaftler und ein Jurist umfassend diese Problematik auf und geben einen Ausblick auf der Basis der neuesten Änderung des europäischen Medizinprodukterechtes.
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189
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Eberhard Anhalt:
Kombination Medizinprodukte mit Arzneimitteln
Medizinprodukte können Stoffe enthalten, die unter definierten Umständen auch Arzneimittel im Sinne des europäischen und deutschen Arzneimittelrechts sein können, ansonsten werden sie anderen Rechtsbereichen zugerechnet. In dem Beitrag werden in der Praxis aufgetretene Unklarheiten und Probleme im europäischen und deutschen Medizinprodukterecht aufgezeigt.
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196
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Gert H. Schorn:
Kombination Medizinprodukte mit Arzneimitteln: Blick in die Vergangenheit und in die Zukunft
Wenn auch der Wortlaut des Gesetzes gilt und nicht das, was sich deren Autoren dabei gedacht haben, so kann es jedoch in Zweifelsfällen von Bedeutung sein, die Überlegungen und das Verfahren bei der Entstehung des Textes zu kennen. Zudem darf nicht nur der jeweilige Wortlaut getrennt von den rechtlichen und inhaltlichen Zusammenhängen gesehen werden.
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198
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Markus Braun und Carlos Arglebe:
Aufarbeitung von bildgebenden medizinischen Systemen
Die Anforderungen an den Aufarbeitungsprozess für bildgebene medizinsiche Systeme hat COCIR (European Coordination Committee of the Radiological, Electromedical and Healthcare IT Industry) in einem Positionspapier (Green Paper) mit dem Titel ‚Good Refurbishment Practice (GRP)‘ veröffentlicht. Dieses Papier wird in dem Beitrag vorgestellt.
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199
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| Berichte |
Neues EU-Recht für Medizinprodukte in Kraft: Umfangreiche Änderungen ein dickes Problem bleibt
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205
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Umorganisation des BfArM: DAMA-Errichtungsgesetz kommt nicht
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206
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Elektromagnetische Felder: Fristverlängerung für Richtlinie |
207
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Benannte Stellen: Interessenvertretungen von Benannten Stellen in Deutschland und in Europa
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208
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Bericht vom 3. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht: Die Erkenntnis ist da, es muss mehr geschehen
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210
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MedInfom-Konferenz: Medizinprodukte: Aufbereitung ist möglich, aber Patientenschutz hat Vorrang
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211
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Berichte von den BVMed-Innovationsforen: Hohe Qualität und Patientennutzen
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214
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|
Review zum EU-Medizinprodukterecht: IVD keine Überschneidung mit der Maschinenrichtlinie
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218
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Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe
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219
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Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
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221
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OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.05.2007 6 U 157/06 Thema: Produktbezogene Werbemaßnahme für ein Medizinprodukt nach § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG)
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221
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LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.05.2007 L 16 (5,2)
KR 70/00 Thema: Zur Verpflichtung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung zur Aufnahme eines Hilfsmittels (Hüftprotektor) in das Hilfsmittelverzeichnis
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222
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| Kurz notiert |
...Personalia
Dr. Susanne Keidel, Ulrich Krauss, Josef May, Dr. Guy J. Lebeau |
230
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... aus den Verbänden
Verband der Beratungsunternehmen im Gesundheitswesen (VBGW)
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232
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| Literatur |
Buchbesprechungen u. a.
Lob der Lüge. Warum wir ohne sie nicht leben können
Die Medizinprodukte-Recht. Recht Materialien Kommentar.
Die Schreibvorlagen nach DIN 5008 und DIN 676. Regelgerechte Word-Vorlagen für das effiziente Arbeiten
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232
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| MPJ 03/07 |
Seiten 106 168
|
S.
|
| Editorial |
Kommunikation: Erfolg und Niederlage nahe beieinander |
106
|
| Gastbeitrag |
Koordinieren statt lavieren: Medizintechnikverbände fordern einen
„Masterplan” und einen Koordinator für die Gesundheitswirtschaft
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108
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| Beiträge |
Review zum EU-Medizinprodukterecht: Schnellschuss: Kosten,
Bürokratie, Konfliktpotential |
111
|
|
CE-Kennzeichnung: Studien mit Medizinprodukten |
114
|
|
Neues Europäisches Chemikalienrecht (REACH):
Eine Herausforderung auch für die Medizinprodukteindustrie (Teil 2) |
119
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|
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: 40 Jahre Normenausschuss Medizin (NAMed)
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|
Menschliche Gewebe und Zellen:
Neues Gewebegesetz auch für Medizinprodukte |
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Landesbehörden: Einstufung und Klassifizierung von Medizinprodukten
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134
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|
Systematische MedizinprodukteÜberwachung bei Betreibern von
Altenpflegeeinrichtungen |
136
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|
Medizinprodukte mit Quecksilber: Verbote stehen bevor
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142
|
Berichte |
Änderungen des Medizinprodukterechts: Neue Regelungen in Kraft
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144
|
|
Quecksilber in Medizinprodukten: Auch Amalgam im Visier |
145
|
|
Europäische Union: Erstattung von Krankenhauskosten in einem
anderen EU-Mitgliedstaat |
146
|
|
Schutz vor Nadelstichverletzungen: Schärfere Vorschriften
ab 1. August 2007 |
146
|
|
Kommunikation im Medizinproduktebereich:
Ohne Professionalität und Glaubwürdigkeit: „Vattenfall” |
147
|
|
TÜV-Nord-Akademie: Medizintechnik-Kurse starten im Herbst |
150
|
|
Europäische Union: EU für ehrlicheren Wein |
150
|
Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe
|
151
|
Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
|
153
|
| Kurz notiert |
...Personalia
|
161
|
| Aus den Behörden |
Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer
Vorschriften Vom 14. Juni 2007 |
165
|
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| MPJ 02/07 |
Seiten 53 104
|
S.
|
| Editorial |
DAMA: Eine Tretmine für den deutschen und europäischen
Medizinproduktebereich? |
54
|
| Beiträge |
Review zum EU-Medizinprodukterecht: Neues europäisches Recht zu Medizinprodukten |
56
|
|
Änderung des Medizinprodukterechts: Neue Regelungen beschlossen |
62
|
|
Neues Europäisches Chemikalienrecht (REACH):
Eine Herausforderung auch für die Medizinprodukteindustrie |
64
|
|
Gesundheitsreform 2006: Weitere Änderungen des Sozialrechtes
|
|
|
Interview: „Die Normung ist ein entscheidender Faktor zur Förderung der Innovation in Europa.“
|
71
|
Berichte |
Europäische Normung: Innovation und Marktfähigkeit
|
74
|
|
Medizinprodukte Arzneimittel: EU-Verordnung über neuartige
Therapien |
76
|
|
Medizintechnik: Der Kampf gegen Innovationshemmnisse |
77
|
|
EU-Dokumente: Anhörung zur Verbesserung des Zugangs zu den Dokumenten der EU-Organe
|
80
|
|
Medizintechnik: Ranking der Hersteller nach Bundesländern
|
80
|
|
Medizin-Mensch-Technik: Medtronic stiftet Medienpreis 81
|
81
|
|
Berufsbild und Ausbildungsfragen: Zusammenarbeit von Eurocom
und Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
|
83
|
|
Medizintechnologie: Patienteninfos zu Innovationen
|
84
|
|
Kardiologie: Online-Datenbank für aktive Implantate
|
84
|
|
Medizintechnik: Acht Messen im Auslandsmesseprogramm 2008
|
85
|
|
BVMed: DVD mit zwölf MedTech-Filmen erschienen
|
85
|
|
Medizinprodukte-Klassifizierung: Neuer Ausschuss
|
86
|
|
Weiterbildung: Erstes Seminar zu Medical Device Regulatory Affairs startet
|
86
|
Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe
|
88
|
Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
|
90
|
| Kurz notiert |
...Personalia
|
97
|
| Literatur |
Buchbesprechungen |
100
|
|
|
| MPJ 01/07 |
Seiten 1 52
|
S.
|
| Editorial |
Nach der Reform ist vor der Reform - oder: Freut Euch nicht zu früh |
2
|
| Beiträge |
Behördliche Marktüberwachung für Medizinprodukte: Des einen
Freud des anderen Leid |
4
|
|
Risikomanagement: Entwicklung von wirksamen Reinigungsverfahren bei Medizinprodukten |
9
|
|
Hilfsmittel: Arztvorbehalt und Abgabe |
12
|
Berichte |
MPV-Änderungsverordnung: Änderungen und Aufhebung von
Verordnungen zu Medizinprodukten
|
16
|
|
MPG und Verordnungen: Änderung medizinprodukterechtlicher
und anderer Vorschriften |
18
|
|
EU-Kosmetikrichtlinie: Medizinprodukte mittelbar betroffen,
zum Beispiel Zahnweißer |
20
|
|
Umfragergebnis: EU hat viele Vorteile |
22
|
|
Umorganisation des BfArM: DAMA-Errichtungsgesetz nun im Verfahren |
22
|
|
Weiterbildung: Medical Device Regulatory Affairs Basic Course |
23
|
|
Österreich: Eurocom mit neuer Sektion |
24
|
|
Fachkongresse zu Telematik im Gesundheitswesen: IT-Trends Medizin/Health Telematics und European IHE Connectathon 2007 |
25
|
|
BfArM: Dirk Wetzel als neuer Leiter der Abteilung „Medizinprodukte“ |
26
|
|
Umfrage des Bundesgesundheitsministeriums: Erfahrungsbericht
zur Aufbereitung von Medizinprodukten |
27
|
Informationen zur Normung |
Neue Normen und Normentwürfe
|
29
|
Rechtsprechung |
Rechtsprechung zum Medizinprodukterecht
|
31
|
| Kurz notiert |
...Personalia
|
44
|
| Literatur |
Buchbesprechungen |
44
|