BVerwG, Beschluss vom 20.05.2021 – 3 C 19.19 – „Abgrenzung von stofflichen Medizinprodukten und Arzneimitteln“

Thema: Die Frage, welcher Produktkategorie ein vom Hersteller als stoffliches Medizinprodukt der Klasse I mit therapeutischer Zweckbestimmung in den Verkehr gebrachtes Erzeugnis zuzuordnen ist, wenn nicht geklärt werden kann, ob die bestimmungsgemäße Hauptwirkung durch pharmakologische oder nicht-pharmakologische Mittel erreicht wird, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

OLG München, Urteil vom 18.06.2020 – 6 U 75/20 – und BGH, Beschluss vom 16.02.2021 – VI ZR 1104/20 – „Weder an den klagebegründenden Sachvortrag, noch an Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten dürfen in medizinischen Fragen hohe Anforderungen gestellt werden“

Thema: Stellen sich in einem Schadensersatzprozess wegen Produkthaftung medizinische Fragen, dürfen weder an den klagebegründenden Sachvortrag einer Partei noch an ihre Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten hohe Anforderungen gestellt werden. Die Partei ist berechtigt, Einwendungen gegen das Gutachten auch zunächst ohne sachverständige Hilfe vorzubringen, ohne dass dies als nicht substantiiert anzusehen ist.

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OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2020 – 4 W 116/20 – „Alltagsmaske ist kein Medizinprodukt“

Thema:
Eine „Stoffmaske“ zur Bedeckung von Mund und Nase stellt kein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes dar.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2020 – 6 U 59/20 – „Die CE-Zertifizierung steht der Überprüfung von Werbeangaben nicht entgegen“

Thema:
Die CE-Zertifizierung eines Medizinproduktes durch die Benannte Stelle steht einer gerichtlichen Überprüfung der Werbeangaben nach dem Wettbewerbsrecht nicht entgegen. Eine Überprüfung der Wirkungen bzw. der therapeutischen Wirksamkeit der Produkte ist grundsätzlich nicht Ziel der CE-Zertifizierung.

LG Köln, Urteil vom 29.09.2020 – 31 O 97/20 – Wettbewerbsmaßnahme eines Dritten im Anschluss an eine korrektive Maßnahme des Verantwortlichen nach § 5 MPG

Thema: Eine Umrüstungsmaßnahme auf Grund einer korrektiven Maßnahme im Sinne der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) kann nicht als Wettbewerbsmaßnahme durch einen Wettbewerber angeboten oder durchgeführt werden.

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OLG Stuttgart, Urteil vom 06.08.2020 – 2 W 33/20 – „Brille für Corona-Helden“

Thema: Augenoptikfachgeschäfte dürfen nicht mit Gratisbrillen für „Corona-Helden“ werben. Eine solche Werbung ist eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß § 3 UWG, da die kostenlose Abgabe von Brillen gegen § 7 Absatz 1 HWG verstößt. Es besteht die Gefahr, dass ein Verbraucher sich für die beworbene Gratis-Brille entscheidet, ohne zuvor zu prüfen, ob das Angebot eines anderen Optikfachgeschäfts seinen Bedürfnissen besser entspricht.

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OLG Hamburg, Beschluss vom 30.07.2020 – 3 W 53/20 –Werbeaussage „ZUFRIEDEN? SONST 2 x GELD ZURÜCK!“

Thema: Durch die Auslobung der Rückzahlung des doppelten Kaufpreises mit der werblichen Aussage „ZUFRIEDEN? SONST 2 x GELD ZURÜCK!“ wird der fälschlichen Eindruck vermittelt, dass der angestrebte Anwendungserfolg des Medizinproduktes mit Sicherheit zu erwarten sei. Sie verstößt demnach gegen § 3 Nr. 2 lit. a HWG.

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Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 02.07.2020 – T-562/19 – „Schutzklauselverfahren gemäß Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG“

Thema: Die zu spät gerügte Untätigkeit der Europäischen Kommission in einem Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG hinsichtlich einer nationalen Anordnung, die das Inverkehrbringen eines Medizinprodukts untersagte.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2020 – 20 U 88/18 – Werbung und Aufbereitung von Einmalprodukten

Thema:
Zulässigkeit der Aufbereitung von zur einmaligen Verwendung bestimmten Medizinprodukten und wettbewerbsrechtliche Bewertung von Aussagen im Hinblick auf Risiken im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Einmal-Produkten; Voraussetzungen der Kündigungsmöglichkeit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2020 – I ZR 193/18 – „Haftung für irreführende Amazon-Kundenbewertungen?“

Thema: Verkäufer, die ihre Produkte über Online-Handelsplattformen wie Amazon vertreiben, müssen sich Kundenrezensionen, sowie darin enthaltene irreführende Angaben grundsätzlich nicht als eigene Werbeaussage zurechnen lassen.